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Behinderte oder chronisch kranke Studenten können im Studium individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Nachteilsausgleiche sind, welche es gibt und wie man sie beantragt.
Wer eine Behinderung hat oder chronisch krank ist, kann oft nicht so studieren, wie sie oder er es vielleicht gern möchte. Man braucht länger als andere für Studienarbeiten oder hat Probleme, sich auf Prüfungen vorzubereiten. Um behinderten oder chronisch kranken Studenten das Studium zu erleichtern, gibt es aber Regeln, die Universitäten und Fachhochschulen dazu verpflichten, individuelle Bedürfnisse der Studierenden zu berücksichtigen. Diese Regeln umfassen auch sogenannte Nachteilsausgleiche. Auf sie haben beeinträchtigte und chronisch kranke Studierende einen gesetzlichen Anspruch.
Nachteilsausgleiche können sehr unterschiedlich aussehen. Darunter können zum Beispiel fallen, dass die Universität oder Fachhochschule behinderten oder chronisch kranken Studierenden mehr Zeit für Studien- und Prüfungsleistungen wie Klausuren, Haus- oder Abschlussarbeiten einräumt. Möglich ist auch, nach einem individuellen Studienplan zu studieren, die Bedingungen für Prüfungen zu verändern oder Praktika zu verlegen. Ein Nachteilsausgleich kann auch sein, einem hörbehinderten Studenten einen Gebärdensprachdolmetscher in einer Prüfung zur Verfügung zu stellen, aber auch Hilfsmittel oder Assistenzleistungen können unter die Nachteilsausgleiche fallen.
Beeinträchtigte Studierende sollten sich bei einem Berater für Behinderungen informieren, welche Nachteilsausgleiche und andere Möglichkeiten ihnen zustehen. Die Berater sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Wer einen Nachteilsausgleich nutzen möchte, muss ihn beim Prüfungsamt oder dem Prüfungsausschuss seiner Universität oder Fachhochschule beantragen. Dieses Gremium entscheidet über den Antrag. Gut zu wissen ist: Wer sich erst nach einer Prüfung auf seine Behinderung beruft, hat ein Problem. In solchen Fällen werden Prüfungen im Nachhinein nicht noch einmal neu bewertet oder aufgehoben.
Behinderte oder chronisch kranke Studenten sind verpflichtet, ihren Antrag auf einen Nachteilsausgleich mit einem fachärztlichen oder amtsärztlichen Attest zu belegen und es dem Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss vorzulegen. Manchmal müssen sie dort zusätzlich eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten oder eine Kopie ihres Schwerbehindertenausweises vorzeigen, wenn sie einen solchen haben.
Das Attest darf nicht älter als ein Jahr sein und sollte das Datum der Diagnose tragen. Wichtig ist auch, dass aus dem Attest die Einschränkungen des Studierenden hervorgehen, die seine Leistungen im Studium beeinflussen oder verhindern. Außerdem sollte das Attest Vorschläge für Maßnahmen enthalten, die man bei Prüfungen umsetzen sollte, um dem Betroffenen das Studium zu erleichtern, also zum Beispiel längere Bearbeitungszeiten von Klausuren.
Unter die technischen Hilfen kann zum Beispiel ein PC mit Sprachausgabe oder einer Braillezeile fallen. Solche Hilfen stellen Universitäten oder Fachhochschulen meist nicht zur Verfügung, der Student muss sie sich selbst kaufen. Manche Studierenden brauchen auch Studienassistenzen, die dem oder der Betroffenen bei Aufgaben helfen, die sie oder er nicht selbst bewältigen kann, etwa Texte vorlesen oder Mitschriften anfertigen. Für die Finanzierung sind die Sozialämter zuständig.
Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten
Von den rund 2,8 Millionen Studenten in Deutschland hat mehr als jeder zehnte eine Beeinträchtigung oder eine chronische Krankheit. Mehr als die Hälfte leidet unter psychischen Beeinträchtigungen, jeder Fünfte hat ein chronisches physisches Leiden wie Rheuma oder Epilepsie. Die meisten dieser Studenten haben Probleme mit dem Uni-Alltag und seinen Anforderungen, den zahlreichen Prüfungen etwa und den teils strikten Anwesenheits- und Zeitvorgaben. Dies ist eines der Ergebnisse der aktuellen Studie des Deutschen Studentenwerks und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Aber nur 29 Prozent der Betroffenen haben in ihrer Hochschule schon einmal Erleichterungen, also einen Nachteilsausgleich, beansprucht - teils aus Unkenntnis, teils weil sie Hemmungen haben oder nicht anders als andere behandelt werden wollen.
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Schlagworte Behinderte | Studenten | Beeinträchtigung | chronisch krank | Universität | Nachteilsausgleich
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