24. Februar 2020
BEHINDERTENPOLITIK

E-Roller? Ja, aber ohne Regeln geht es nicht

Mehr „grüne“ Mobilität zum einen, Stolperfallen und rücksichtslose Nutzer zum anderen

Das Bild zeigt E-Scooter
© Unsplash

Sie sausen lautlos vorbei: E-Scooter. Die Tretroller mit Elektroantrieb erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind seit ihrer Einführung im vergangenen Sommer aus unseren Großstädten nicht mehr wegzudenken. VdK-TV zieht im Beitrag am 10. Februar eine kritische Bilanz.

Mitte Mai 2019 gab der Bundesrat grünes Licht für E-Roller. Die allgemeine Sorge im Vorfeld, dass die E-Scooter-Flut ein Chaos in den Innenstädten anrichten werde, war nicht unberechtigt. Tatsächlich liegen oder stehen viele Fahrzeuge auf den Bürgersteigen und versperren Fußgängern oder Rollstuhlfahrern den Weg.

Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt grundsätzlich, dass die umweltfreundlichen Elektrokleinstfahrzeuge mittlerweile fast überall in den Städten angeboten werden. Der VdK hatte sich aber gemeinsam mit Verbänden wie dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband dafür stark gemacht, dass E-Roller nicht auf Gehwegen gefahren oder geparkt werden dürfen. Manche Forderungen wurden berücksichtigt.

Auf diese Regeln hatten sich die Länder vergangenes Jahr schließlich geeinigt: E-Scooter dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren. Wenn es keinen Radstreifen gibt, dürfen Nutzer auf die Straße ausweichen. Auf Gehwegen zu rollen, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Eine Helmpflicht gibt es nicht und auch einen Moped-Führerschein brauchen Fahrer nicht.

Doch die Regeln gehen nach Ansicht der Senioren- und Behindertenverbände nicht weit genug. Denn nach wie vor gefährden E-Roller Kinder, Senioren, blinde und sehbehinderte sowie mobilitätseingeschränkte Menschen. Annerose Hintzke, Expertin für Barrierefreiheit beim Sozialverband VdK Deutschland, kritisiert etwa, dass sich viele Nutzer nicht an die Vorschriften halten. Sie findet technische Lösungen sinnvoll, die das Parken im Fußgängerbereich erschweren. Auch sollten Hinweisschilder ähnlich den „Fahrrad frei“-Schildern aufgestellt werden, um zu regeln, wo das E-Roller-Fahren zusätzlich erlaubt ist. Nicht zuletzt fordert Hintzke höhere Bußgelder.

Stephan Heinke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband befürwortet stärkere Kontrollen und fordert, dass mehr Parkplätze für E-Roller und Leihräder zur Verfügung gestellt werden, um das Problem der Stolperfallen zu reduzieren.

Elisabeth Antritter

Schlagworte Barrierefreiheit | E-Scooter

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    09.01.2023

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