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Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen muss mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit Menschen mit Behinderung besetzen. Doch viele Arbeitgeber zahlen Jahr für Jahr lieber eine Ausgleichsabgabe, statt Menschen mit Behinderung einzustellen. Deshalb müssen Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden und mehr zahlen.
Der VdK fordert, es Arbeitgebern mit mehr als 60 Arbeitsplätzen deutlich schwerer zu machen, wenn sie keine Menschen mit Behinderung einstellen. Die Ausgleichsabgabe sollte in diesen Fällen auf 750 Euro im Monat pro nicht besetztem Pflichtplatz angehoben werden. Der Gesetzgeber hat die Verwendung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe streng geregelt. Das Geld darf nur für Leistungen ausgegeben werden, die die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung fördern.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, hat sich dafür stark gemacht, die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen. Diese Forderung erhebt der Sozialverband VdK schon lange, denn die Beschäftigungsquote von fünf Prozent ist immer noch nicht erreicht und liegt bei nur 4,6 Prozent. Im Jahr 2017 hatten von 164 361 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Deutschland 42 218 Arbeitgeber keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigt, davon 40 967 Unternehmen der Privatwirtschaft. „Ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber stellen keinen einzigen Menschen mit Behinderung ein. Das finde ich inakzeptabel“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Nur 49 Prozent der Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter gehen einer Beschäftigung nach. Zudem überwiegen Teilzeit- oder Minijob-Arbeitsverhältnisse. Arbeitslosigkeit betrifft Menschen mit einer Schwerbehinderung deutlich häufiger als den Durchschnitt – trotz guter Konjunktur. „Es fehlt am Bewusstsein und an konkreten Fördermöglichkeiten“, stellt VdK-Präsidentin Verena Bentele fest. Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine Aufstockung von spezialisierten Reha-Fachkräften in den Jobcentern. Viele Behinderungen entstehen im Laufe des Arbeitslebens aufgrund von gesundheitlichen Belastungen.
ikl
Schlagworte Ausgleichsabgabe | Beschäftigung | Menschen mit Behinderung | Sozialverband VdK | Arbeitgeber
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