Sozialverband VdK Deutschland e.V.
31. August 2023
BEHINDERUNG

Berufliche Reha hilft bei Einstieg in den Job

Junge Menschen mit Behinderung können im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation (Reha) eine Ausbildung absolvieren. Diese kann ihnen den Einstieg ins Erwerbsleben erleichtern.

Symbolfoto: Zwei junge Frauen, davon eine im Rollstuhl, sitzen nebeneinander am Schreibtisch, schauen gemeinsam auf einen Monitor. Die eine Frau Frau zeigt auf etwas auf dem Bildschirm.
© Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de

Im Jahr 2020 waren sieben von zehn Auszubildenden ein Jahr nach Ende einer beruflichen Reha sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Fünf Jahre zuvor waren es noch fünf von zehn Auszubildenden. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Zahlen derjenigen, die eine berufliche Reha zur Ersteingliederung beginnen, gehen allerdings zurück: Im Jahr 2009 waren es rund 49 000 Menschen, im Jahr 2020 dann 34.000. Dies sei vor allem auf die Corona-Pandemie, demogra­fische Veränderungen und gute Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zurückzuführen, so die Studie.

Menschen mit Lernschwierig­keiten, psychischen und geistigen Einschränkungen werden mit einer beruflichen Reha gefördert. Gesundheitliche Probleme und fehlende schulische Qualifikationen benachteiligen sie oft auf dem Arbeitsmarkt. Um den Zugang zur beruflichen Reha zu erleichtern, müssten aber die Verfahren vereinfacht werden. Der Sozialverband VdK setzt sich deshalb für einen gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen ein, mit dem Betroffene grundsätzlich Leistungen aller Reha-Träger beantragen können.

Ken


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