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Das Bundesverfassungsgericht hat in Karlsruhe entschieden, dass der Bundestag im Fall einer sogenannten Triage „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen muss. In solch einer Extremsituation müssen Ärzte entscheiden, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil mehr Corona-Patienten in Krankenhäuser kommen, als es Intensivbetten gibt.
„Der Sozialverband VdK begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, hat er doch immer wieder auf eine gesetzliche Regelung gedrungen – auch in einer Stellungnahme für das Verfassungsgericht. Es kann und darf nicht sein, dass Medizinerinnen und Mediziner in einer so wichtigen Frage alleingelassen werden, dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Bislang habe der Gesetzgeber es versäumt zu handeln. „Dabei ist das in der aktuellen Pandemie-Situation dringend notwendig.“
Es sei gut, dass das Gericht den Gesetzgeber darauf hinweist, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einzuhalten. Jede Benachteiligung wegen einer Behinderung müsse verhindert werden, sagte Bentele. „Die Politik muss nun unverzüglich handeln, das hat das Gericht sehr deutlich gemacht.“ Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 1541/20) stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung, gerade in der Pandemie. Aber auch chronisch kranke Menschen sowie Ältere und Pflegebedürftige mit Beeinträchtigungen sind in Triage-Situationen besonders gefährdet, nicht die Behandlung zu bekommen, die sie benötigen.
„Ich sehe den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts jetzt als wichtigen Weckruf, um die Gruppen von Menschen besser zu schützen, auf deren Bedürfnisse stärker geachtet werden muss“, betonte Bentele. Damit sie keine Nachteile erfahren, muss der Gesetzgeber schnell Lösungen finden und die geforderten Schutzvorkehrungen treffen. Oberstes Ziel müsse es sein, eine mögliche Triage mit allen Mitteln zu verhindern, so der VdK. Dabei handelt es sich um eine Lage, in der Ärzte sich schnell verständigen müssen, welcher Patient behandelt wird und welcher nicht. Eine ethisch und moralisch sehr schwierige Entscheidung.
Als Erstes müssen Bund und Länder gemeinsam wirksame Vorkehrungen treffen. Dazu gehört nach Ansicht des VdK auch, die Krankenhausfinanzierung so zu verändern, dass ausreichend freie Bettenkapazitäten für alle Betroffenen vorhanden sind. Zudem braucht es für den Ernstfall verbindliche Regeln zur Verlegung von Patientinnen und Patienten, auch über die Bundesländergrenzen hinweg.
Bei Redaktionsschluss der VdK-Zeitung lag der Gesetzentwurf noch nicht vor. Der VdK fordert, dass die Verbände der Menschen mit Behinderung zwingend am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und angehört werden. Dazu zählt auch eine angemessene Frist für die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme.
Sabine Kohls
Schlagworte Triage | Behinderung | Corona | Covid | Pandemie | Benachteiligung
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