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Menschen mit Behinderung sollen künftig einen Rechtsanspruch auf die Begleitung durch Assistenzhunde in öffentlichen Gebäuden haben. Das sieht das Teilhabestärkungsgesetz vor. Außerdem plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in einer Studie bis zu 100 Welpen zu Assistenzhunden ausbilden zu lassen.
Assistenzhunde können bei einer Vielzahl von gesundheitlichen Einschränkungen eine große Hilfe sein. Sie dienen als Orientierung bei Gehörlosigkeit und Demenz. Und es gibt Tiere, die nach einer mehrjährigen Ausbildung einen epileptischen Anfall vorhersagen oder bei gefährlichen Schwankungen des Blutzuckerspiegels ihren Halter warnen können. Der VdK begrüßt deshalb die erstmalige Schaffung einer Rechtsgrundlage für Assistenzhunde durch das Teilhabestärkungsgesetz.
Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht einen Rechtsanspruch auf die Begleitung durch Assistenzhunde in öffentlichen Einrichtungen vor. Dies soll sich nicht auf Träger öffentlicher Gewalt beschränken, sondern auch private natürliche und juristische Personen erfassen. Um ein hohes Niveau der Assistenzhundeausbildung zu sichern, legt der Gesetzentwurf fest, dass die Hunde immer ganzheitlich, also im Zusammenwirken von Mensch und Tier, betrachtet werden. Das Mensch-Tier-Gespann muss von einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet und von einer unabhängigen Person geprüft werden. Dadurch sollen verlässliche Qualitätsstandards in der Assistenzhundeausbildung gesetzt werden.
Für eine Übergangsregelung sollen heutige Assistenzhunde, die die vorgesehene Ausbildung noch nicht durchlaufen haben, auch künftig als Assistenzhund eingesetzt werden können. Um Standards für die Ausbildung zu entwickeln und die Kosten dafür zu ermitteln, plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Studie in Auftrag zu geben. 100 Tiere sollen über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren, vom Welpen bis zum ausgebildeten Assistenzhund, begleitet werden. Dafür stellt der Bund rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Der VdK sieht die Ausbildung von 100 Tieren in relativ kurzer Zeit als kritisch, weil immer ein gewisser Anteil von Hunden die Ausbildung nicht bis zum Ende durchläuft. Deshalb schlägt der Verband vor, den Studienzeitraum zu verlängern. Darüber hinaus regt der VdK an, bestehende Assistenzteams in die Studie einzubeziehen und eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Somit könnten wertvolle Erfahrungen in die Studie einfließen. Der VdK begrüßt die rechtliche Verbesserung von Assistenzhunden. Er fordert aber darüber hinaus, dass mittelfristig Assistenzhunde als Hilfsmittel anerkannt werden und die Kosten, wie bei Blindenführhunden, von den Krankenkassen übernommen werden.
Cis
Schlagworte Assistenzhunde | Behinderung
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