Springen Sie direkt:
Barrierefreiheit darf nicht erst hinter der Tür beginnen
Eine barrierefreie Wohnung ist für viele Menschen eine gute Möglichkeit, bis ins hohe Alter selbstständig leben zu können. Keine Stufen, bodengleiche Duschen, leicht zu öffnende Türen sollen das Leben erleichtern – auch für zwei VdK-Mitglieder aus Schleswig-Holstein.
Christina Kirchmann und Familie von der Bracke wollten alles richtig machen: bis ins hohe Alter in ihrer vertrauten Umgebung leben können, sich selbst versorgen, unabhängig sein. Eine barrierefreie Wohnung schien eine gute Idee. Lange haben sie gesucht, bis sie endlich eine passende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gefunden haben. Der Makler pries sie als barrierefrei an.
Christina Kirchmann leidet an Multipler Sklerose, die Krankheit schreitet fort. Heute steht sie regelmäßig vor der Hauseingangstür, die sie allein kaum öffnen kann. Ist sie mit der Unterarmstütze unterwegs, braucht sie Hilfe. Die Tür lässt sich nur mit viel Kraft aufschieben, feststellen lässt sie sich nicht. Schnell fällt sie wieder ins Schloss. Reinhard von der Bracke geht es genauso. Er sitzt im Rollstuhl. Ins Haus und in seine Wohnung kommt er nur, wenn jemand die Türen für ihn aufhält.
Das hatten weder Christina Kirchmann noch Reinhard von der Bracke so erwartet. Im Kaufvertrag steht ausdrücklich, dass ihre Wohnungen barrierefrei sind. Sie waren schockiert, schreiben die VdK-Mitglieder in einer E-Mail an den VdK, als sie feststellen, wie schwer sie in das Haus und die eigenen vier Wände gelangen. Doch sie stehen nicht alleine da. Vielen ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, auch jüngeren, geht es ähnlich. Die Nachbarin mit den schweren Einkaufstaschen, der junge Mann mit dem Fahrrad, die Familie mit dem Gepäck oder die Mutter mit dem Kinderwagen – sie alle wären dankbar, wenn sich die Tür leichter öffnen und feststellen ließe. Doch meist bekommen Betroffene nur zu hören, dass man da wenig tun könne. Es gäbe zwei Normen für barrierefreie Wohnungen, Türen fielen jedoch leider durch eine Regelungslücke.
Annerose Hintzke, Referentin für Barrierefreiheit im Sozialverband VdK Deutschland, räumt mit diesem Irrtum auf: „Es gibt nicht zwei Normen für Wohnungen, sondern eine, und zwar die DIN 18040-2. Sie regelt, wie Wohnungen barrierefrei zu bauen sind.“ Wichtige Teile dieser Norm sind in allen Bundesländern durch die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ eingeführt. Damit sind sie geltendes Baurecht, erklärt Hintzke weiter. So gilt sie – inklusive der Regelungen für die Türen – auch in Schleswig-Holstein, wo die beiden VdK-Mitglieder wohnen.
Die Norm definiert klar, wie barrierefreie Türen gestaltet sein müssen. „Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein“, heißt es dazu in der DIN 18040-2. Sie legt sogar fest, wie hoch genau der Kraftaufwand zu sein hat. Dieser Wert ist Grundlage für bestimmte Messverfahren. Damit weisen Anbieter beziehungsweise Hersteller nach, dass ihre Tür tatsächlich barrierefrei ist. „Wird der Wert überschritten, sind automatische Türsysteme erforderlich“, erklärt Hintzke weiter.
Auch Hauseingangstüren mit Türschließer – wie sie in Mehrfamilienhäusern üblich sind – oder Brandschutztüren sind keine Ausrede. Die technischen Anforderungen regelt die DIN 18040-2: Hauseingangstüren mit Türschließer müssen sich leicht öffnen lassen, auch von Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Für Brandschutztüren, selbst wenn sie als Haus- oder Wohnungstür eingebaut sind, gibt es sogenannte Freilauftürschließer. Diese werden nur im Brand- oder Rauchfall aktiv, sind aber im Alltag nicht zu spüren.
Eine barrierefreie Wohnung sollte die entsprechenden Kriterien erfüllen. Doch immer wieder passieren Fehler. Mal ist es die Unwissenheit von Planern oder Bauherren, mal schlicht der Versuch, Kosten zu sparen, sagt Hintzke.
Bisher konnten Christina Kirchmann und Familie von der Bracke ihre Wohnungen nicht so recht genießen. Das wird sich nun ändern: Die Eigentümergemeinschaft hat beschlossen, einen automatischen Türöffner einbauen zu lassen.
Für den VdK ist eines klar: Für Barrierefreiheit gibt es keine Ausnahmen. Es braucht klare Regelungen, die für alle gelten. Auch für Türen. Denn jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie er leben möchte.
Kristin Enge
Schlagworte Barrierefreiheit
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/behinderung/80895/ueber_huerden_in_die_eigene_wohnung":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.