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Das eigene Auto verliert an Bedeutung. Stattdessen entwickeln sich neue Formen der Mobilität, die zwischen dem Individual- und dem öffentlichen Nahverkehr angesiedelt sind. Für den Sozialverband VdK stellt dies eine große Chance dar, auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung mit einzubeziehen. In einem Beitrag, der ab 16. September abrufbar ist, stellt Eva Konieczny, Referentin für Barrierefreiheit, die Forderungen des Sozialverbands VdK vor.
Mit der geplanten Überarbeitung des Personenbeförderungsgesetzes sollen neue Produkte und Angebote zugelassen werden, die bisher nur Ausnahmegenehmigungen hatten oder zeitlich befristet waren. Dazu gehören auch „On-Demand-Mobilitätsdienste“. Statt Busse und Bahnen, die nach starren Fahrplänen auf festen Routen fahren, bieten sie Fahrzeuge an, die nach individuellem Bedarf verkehren. Ermöglicht wird das durch die Digitalisierung. Auf Internet-Plattformen und per Handy-App können Fahrgäste die gewünschte Route zur gewünschten Zeit buchen. Auch die Bezahlung erfolgt digital.
Die neuen Mobilitätsangebote auf Bestellung schließen die Lücken zwischen dem traditionellem Linienverkehr und dem Individualverkehr. Schon jetzt stehen viele Anbieter bereit, um eigene Plattformen zu entwickeln und neue Fahrzeugtypen zum Einsatz zu bringen. Elektromobilität spielt dabei eine große Rolle, Barrierefreiheit hingegen nicht. Die Neufassung des Gesetzes wäre jedoch nach Auffassung des Sozialverbands VdK eine gute Gelegenheit, die Bedürfnisse der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland miteinzubeziehen. Bisher sind diese vor allem auf die teuren Behindertentransporte angewiesen.
Es gibt derzeit jedoch nur wenige, vorwiegend gemeinwirtschaftliche Unternehmen, die barrierefreie On-Demand-Dienste anbieten. Bei „ioki“ beispielsweise, einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, können Fahrgäste in Hamburg Fahrten in barrierefreien Fahrzeugen buchen. Die Elektroautos sind jedoch nicht für E-Rollstühle geeignet. Mit „BerlKönig“ haben auch die Berliner Verkehrsbetriebe ein Angebot geschaffen, das den öffentlichen Nahverkehr ergänzen soll. In der App des Anbieters kann man die Option „Rollstuhlgerechtes Fahrzeug“ wählen. Allerdings sind von den insgesamt 300 Fahrzeugen nur drei barrierefrei.
Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Überarbeitung des Gesetzes zu berücksichtigen. Die Genehmigung der neuen Angebote muss an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden sein. Auch ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen dürfen von diesen Dienstleistungen nicht ausgeschlossen werden: So sollte die Buchung nicht nur über das Handy, sondern auch über Telefon und Internet möglich und die Apps sollten barrierefrei gestaltet sein, und es müssen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden.
Ein weiterer Kritikpunkt des VdK betrifft die virtuellen Haltestellen, die es immer dann gibt, wenn es sich nicht um eine Tür-zu-Tür-Beförderung handelt: Sie sind meist nicht gekennzeichnet, manchmal schwer erreichbar und haben oft keine Sitzmöglichkeiten. Der Sozialverband VdK fordert ein einheitliches Erscheinungsbild, eine bessere Ausstattung und barrierefreie Zugänglichkeit.
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ali
Schlagworte Behinderung | Mobilität | digital | App
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