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Blindenführhunde können Menschen mit Behinderung eine wertvolle Hilfe im Alltag sein. Diese sind von der Krankenkasse als Hilfsmittel anerkannt. Der VdK setzt sich mit Musterstreitverfahren dafür ein, dass die Kassen künftig auch die Kosten für sogenannte Assistenzhunde übernehmen. In Österreich ist dies bereits Praxis.
Ausgebildete und geschulte Hunde beruhigen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, bringen Tabletten, helfen bei Mobilitätseinschränkungen Türen zu öffnen und Fahrstuhlknöpfe zu drücken oder riechen bei Diabetikern rechtzeitig eine drohende Unterzuckerung. Gehörlosen signalisieren sie, dass es an der Tür geklingelt hat.
Bisher sind diese Hunde gesetzlich nicht als Hilfsmittel anerkannt. Daher werden ihre Kosten im Gegensatz zu Blindenhunden nicht von der Krankenkasse übernommen. Ungeklärt sind auch die Voraussetzungen, welcher Hund sich Assistenzhund nennen darf. Daher haben der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, Hunde für Handicaps, Pfotenpiloten und Vita e. V. Assistenzhunde ein gemeinsames Eckpunktepapier für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in Deutschland erarbeitet. Auch der VdK hat das Papier vor kurzem mitunterzeichnet.
Die SPD plant, demnächst einen Gesetzentwurf einzubringen, dass Assistenzhunde künftig als Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und die Kosten übernommen werden. Der VdK unterstützt das Vorhaben auch mit einem Musterstreitverfahren. „Uns liegen zahlreiche Beschwerden von Mitgliedern vor, die dringend auf einen Assistenzhund angewiesen sind“, sagt der Leiter der VdK-Bundesrechtsabteilung, Jörg Ungerer. „Doch die Krankenkassen lehnen die Kostenübernahme stets ab.“
In einem Fall ist die Betroffene seit 15 Jahren Epileptikerin und austherapiert. Ihr Gesundheitszustand lässt sich weder durch Medikamente noch andere herkömmliche Therapien verbessern. Der Hund hingegen ist in der Lage, krankheitsbedingte Beeinträchtigungen auszugleichen und Körperfunktionen ersatzweise zu übernehmen.
Der speziell ausgebildete Hund, dessen Kosten die Betroffene vollständig selbst trägt, warnt sie beispielsweise frühzeitig vor Anfällen und bewahrt sie so vor Stürzen. Durch Bellen und Bedienen des Hausnotrufs holt er Hilfe und bringt die Notfallmedikamente. Zudem begleitet er sie auf geübten Wegen sicher nach Hause. „Ohne diesen Hund könnte die Betroffene nicht selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Daher ist es zwingend notwendig, dass die Krankenkasse den Hund als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich anerkennt“, so Jörg Ungerer.
sko
Schlagworte Assistenzhunde | Behinderung | Musterstreitverfahren | Kostenübernahme | Krankenkasse | Hilfsmittel
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