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Der VdK hatte eindringlich davor gewarnt, dass Elektrokleinstfahrzeuge, zum Beispiel E-Scooter, auf Gehwegen fahren oder parken dürfen. Der Bundesrat hat die Forderung des VdK aufgegriffen – ein großer Erfolg für den VdK.
E-Tretroller oder E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, sondern ausschließlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Diese Entscheidung begrüßt der Sozialverband VdK. Zum Führen der kleinen, wendigen Flitzer sind dem Bundesrat zufolge auch nur Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Er orientiert sich damit daran, dass auch Pedelecs durch Kinder unter 14 Jahren nicht benutzt werden sollten. Die vorgesehenen Regeln wollen die Länder allgemein auf sämtliche Roller bis zu 20 km/h bezogen wissen. Die Roller müssen bremsen können, steuerbar sein und wie Fahrräder eine Beleuchtungsanlage haben.
„Der Gehweg muss Fußgängerinnen und Fußgängern als fahrzeugfreier und sicherer Raum vorbehalten sein“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. E-Fahrzeuge, selbst wenn sie unter 12 km/h fahren, seien eine deutliche Gefahrenquelle gerade für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für Kinder. Diese Fahrzeuge sind sehr leise und können daher leicht überhört werden. Dies gefährdet die Sicherheit der schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmer und führt zu einer deutlich erhöhten Unfallgefahr.
„Wer zu Fuß unterwegs ist, darf keine Angst davor haben müssen, von einem solchen Scooter überholt, geschnitten oder umgefahren zu werden“, so die VdK-Präsidentin. Auf der Straße seien Elektrokleinstfahrzeuge als umweltfreundliches und praktisches Fortbewegungsmittel zu begrüßen. Dort schränken sie die Mobilität aller, die die Gehwege nutzen, nicht ein und stellen keine Gefährdung dar.
Der Bundesrat geht davon aus, dass es durch die neuen Zulassungsregeln auf Radverkehrswegen zu einer deutlichen Zunahme der Nutzung von Fahrzeugen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten kommt.
ikl
Schlagworte Elektrokleinstfahrzeuge | Fußgänger | Behinderung | Ältere | Gefahr | E-Scooter | Tretroller
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