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Der Sozialverband VdK hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) abgegeben, die Sie nachfolgend herunterladen können. Am 10. Oktober 2018 findet die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf statt.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) beinhaltet als Anlage die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", anhand derer der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt wird.
Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf sollen die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" fortentwickelt werden. Dies soll auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft und unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin geschehen.
Der VdK befürchtet Rechtsverschlechterungen, insbesondere bei der derzeit vorgesehenen Möglichkeit, bei bestimmten Feststellungen die Feststellungsbescheide zu befristen. Dies lehnt der VdK in seiner Stellungnahme strikt ab.
Die Zielsetzung des Entwurfs, die Begutachtungskriterien unter Beachtung des biopsychosozialen Modells des modernen Behinderungsbegriffs der WHO-Klassifikation der Funktionsfähigkeit Behinderung und Gesundheit (ICF) zu verbessern, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Der VdK hält es aber nicht für vertretbar, dass es voraussichtlich künftig zu niedrigeren GdB-Feststellungen durch die Versorgungsämter mit den entsprechenden Nachteilen bei der Zuerkennung von Nachteilsausgleichen kommen wird.
Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier herunterladen:
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. zum Referentenentwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 28.09.2018
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Schlagworte Versorgungsmedizin | Grad der Behinderung | GdB | Schwerbehinderung | Begutachtung | Stellungnahme
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