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Für viele Menschen mit Behinderung ist es bisher schwer, von einer Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem neu eingeführten Budget für Arbeit soll dieser Schritt häufiger gelingen. Wie funktioniert das Budget für Arbeit?
Eine der wichtigsten Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes ist das Budget für Arbeit. Dieses Budget ist Anfang 2018 in Kraft getreten. Es soll mehr Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt bringen und mehr Arbeitgeber als bisher motivieren, behinderte Arbeitnehmer einzustellen. Bislang beschäftigen 40.000 von rund 150.000 Arbeitgebern keine schwerbehinderten Menschen und zahlen zur Strafe eine Ausgleichsabgabe.
Nach den Regeln des Bundesteilhabegesetzes und des Budgets für Arbeit erhalten Arbeitgeber einen Ausgleich für die dauerhafte Minderleistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers. Darüber hinaus werden notwendige Assistenzleistungen finanziert. Das Budget für Arbeit stellt damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung dar. Ansprüche aus Leistungen aus dem Budget für Arbeit haben Menschen mit Behinderung, die in einer Behindertenwerkstatt arbeiten könnten. Der Bund stellt dafür jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Der unbefristete Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts, jedoch höchstens 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Diese lag 2017 bei 1190 Euro. Das bedeutet, dass vor allem Menschen in geringer bezahlten Berufen dadurch leichter vermittelbar sind. Ein Ingenieur, der durch einen Unfall schwerbehindert wurde, wird dagegen allein mit diesem Zuschuss nicht auf das Gehalt kommen, was er früher verdiente.
Von dem Budget für Arbeit sollen nicht nur Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung profitieren, sondern auch schwerbehinderte Jugendliche im Rahmen einer beruflichen Orientierung für die Zeit nach ihrer beruflichen Bildung sowie Menschen mit einer psychischen Behinderung, die nicht in einer Werkstatt arbeiten wollen. Diejenigen, die über das Budget für Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind, haben ein Rückkehrrecht in eine Behindertenwerkstatt.
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Schlagworte Behinderung | Arbeitnehmer | Lohn | Zuschuss | Arbeitgeber | Budget | Bundesteilhabegesetz | 2018
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