1. März 2017
BEHINDERUNG

Zuschuss zur Barrierefreiheit: Fördermöglichkeiten bei Pflege und Behinderung

Der barrierefreie Umbau des eigenen Zuhauses kann teuer werden. Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung gibt es ­finanzielle Fördermöglichkeiten.

Symbolfoto: Eine Frau im Rollstuhl am Fuß einer unüberwindbaren Treppe

Mobile Rampen für die Wohnung sind Hilfsmittel und können über die Krankenkasse beantragt werden. Feste Rampen hingegen sowie Treppenlifte gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wer einen anerkannten hat, kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss beantragen. Für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“ zahlt die Kasse bis zu 4000 Euro. Das Geld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen gewährt. Wichtig ist, dass die Umbaumaßnahme dazu beiträgt, dessen Selbstständigkeit zu erhalten, Beschwerden zu lindern oder die Pflege zu erleichtern.

Zuschuss vor Baubeginn beantragen

Der Zuschuss muss vor Beginn des Umbaus mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Kasse gewährt auch mehrere Maßnahmen, bis das Budget von 4000 Euro ausgeschöpft ist. Danach kann erst wieder ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden, wenn sich die Pflegesituation ändert.

Wer berufstätig ist, wendet sich an die Rentenversicherung oder andere Rehabilitationsträger. Sie gewähren einen Zuschuss oder ein zinsfreies Darlehen. Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit können die Berufsgenossenschaft oder die Haftpflicht- beziehungsweise Unfallversicherung zur Leistung verpflichtet sein. Die KfW-Bank unterstützt barrierefreie Umbauten mit Krediten und Investitionszuschüssen. Einige Bundesländer und Kommunen bieten ebenfalls finanzielle Förderprogramme. Grundsätzlich sollte im Vorfeld geklärt werden, ob und wie sich die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten kombinieren lassen.

Im Notfall hilft das Sozialamt

Wird die Finanzierung von keinem anderen Sozialversicherungsträger übernommen und die eigenen Mittel reichen zur Finanzierung nicht aus, kann das Sozialamt einspringen. Die Leistungen der Eingliederungs- und Altenhilfe sind abhängig von Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Vo­raussetzung für die Gewährung der Leistung ist eine bestehende oder drohende Behinderung und die finanzielle Hilfsbedürftigkeit.

Der Sozialverband VdK unterstützt seine Mitglieder gerne, wenn es um den barrierefreien Umbau des Zuhauses geht. Einige Landes- und Kreisgeschäftsstellen bieten Wohnraumberatung an.

ali

Schlagworte Umbau | Barrierefreiheit | barrierefrei | Zuschuss | Baumaßnahmen | Kosten | Fördermöglichkeiten | Behinderung

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    09.01.2023

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