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Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember veröffentlicht ein Bündnis aus BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen), vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband), Sozialverband VdK und weiterer Verbände eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Immer noch ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nur unzureichend umgesetzt. Bisherige Gesetzesänderungen erfüllen noch lange nicht alle Vorgaben, die sich zwingend daraus ergeben, so die Meinung eines Verbändebündnisses aus großen Organisationen wie der BAGSO, dem vzbv und dem Sozialverband VdK. In einer gemeinsamen Erklärung der Verbände heißt es unmissverständlich: „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht.“ An dieser Tatsache muss sich auch die kommende Bundesregierung messen lassen. Das Forderungspapier wird den Parteien vorgelegt, die sich zur Bundestagswahl stellen.
Die bisherigen gesetzlichen Vorstöße gehen nicht weit genug, insbesondere im Bereich der Privatwirtschaft. Der Alltag von Menschen mit dauerhaften oder auch vorübergehenden körperlichen, seelischen, kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen ist nach wie vor von Hindernissen geprägt. Einkauf im Supermarkt? Fehlanzeige. Besuch beim Arzt? Nur mit Hilfe. Vertrauliche Bankgeschäfte tätigen? Unmöglich. Spontan mit dem Zug verreisen? Glückssache. Hotelübernachtung? Beschwerlich.
„Solange die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben, sind Menschen mit Behinderung Kunden oder Patienten zweiter Klasse. Weiterhin auf Freiwilligkeit zu setzen, bringt nichts“, erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Wir fordern verbindliche Regelungen, die in einer angemessenen Frist umgesetzt werden müssen. Unser Nachbarland Österreich hat gezeigt, dass es möglich ist, auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Vielleicht sollten unsere Politiker dort Nachhilfe nehmen.“
Die gemeinsame Erklärung der Verbände stellt einige konkrete Forderungen. So soll die barrierefreie Nutzung für alle privaten Internetportale verpflichtend werden. Außerdem soll ein eigenes KfW-Förderprogramm aufgelegt werden, mit dem insbesondere Arztpraxen barrierefrei umgebaut werden können. Den größten Investitionsbedarf sehen die Unterzeichner im Bereich der Mobilität. „Menschen mit Behinderung sind mehr als andere Bevölkerungsgruppen auf das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel, aber auch auf Taxis angewiesen. Doch gerade hier hakt es noch gewaltig in Sachen Barrierefreiheit“, sagt Mascher. Auch auf der vom Sozialverband VdK online gestellten „Landkarte der Barrieren“ werden unzureichend ausgebaute Bahnhöfe am häufigsten beklagt.
Das Verbändebündnis fordert deshalb, das vom Bundesverkehrsministerium aufgelegte Programm zum barrierefreien Umbau von Bahnhöfen zu verstetigen und aufzustocken. Außerdem muss im Personenbeförderungsgesetz die Barrierefreiheit von Taxis und Mietwagen bundesweit einheitlich geregelt werden.
Zum selbstbestimmten Leben gehört selbstbestimmtes Wohnen unbedingt dazu. „Bei barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum laufen wir auf einen riesigen Mangel zu“, warnt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Städte und Kommunen müssen steuernd eingreifen, beispielsweise durch einen verbindlichen Anteil barrierefreier Wohnungen bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen. Auch hier bedarf es einer erheblichen Aufstockung staatlicher Fördermittel. Mascher sieht solche Maßnahmen als Zukunftsinvestitionen: „Schon heute ist jeder vierte Erwachsene auf Barrierefreiheit angewiesen. Und es werden immer mehr.“
Die Erklärung finden Sie ab dem 3. Dezember 2016 hier!
Steffen Westermann
Schlagworte Barrierefreiheit | Weg mit den Barrieren | Behinderung
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