Springen Sie direkt:
Bereits im November 2020 forderten die maßgeblichen Patienten- und Verbraucherorganisationen die Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) noch in dieser Legislaturperiode. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) liefert jetzt einen Vorschlag zur Ausgestaltung des auch von der Politik favorisierten Stiftungsmodells.
Der Stiftungsrechtler, Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, stellt in seinem Gutachten heraus, dass die Rechtsform der Stiftung in besonderer Weise die geforderte Unabhängigkeit und Neutralität der Unabhängigen Patientenberatung verkörpert.
Sofern der Bund die privatrechtliche Stiftung errichtet, könne die Errichtung über ein sogenanntes Errichtungsgesetz erfolgen. Prof. Andrick umreißt in seinem Vorschlag eine konkrete Gesetzesformulierung für ein solches Errichtungsgesetz einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung. Dabei sieht er insbesondere vor, dass
Weiter empfiehlt das Gutachten, anknüpfend an den Zweck der Stiftung – die unabhängige Patientenberatung – das Leitungsorgan mit Organisationen zu besetzen, die eine enge fachliche Nähe zur Patientenberatung haben. Dem würden insbesondere die maßgeblichen Patientenorganisationen gemäß 140f SGB V gerecht. In einem angemessenen Verhältnis zu den Patientenorganisationen solle schließlich der Bund als Stiftungsinitiator eingebunden werden.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen sind überzeugt, dass unter dem Dach einer zivilgesellschaftlich getragenen Stiftung eine neue UPD im Dienste der Patientinnen und Patienten entstehen kann. Wesentlich dafür sind:
Die maßgeblichen Patientenorganisationen haben in den vergangenen Jahren die unabhängige Patientenberatung ins Leben gerufen und in Kooperation untereinander zur Reife entwickelt. Aus der Zivilgesellschaft heraus kann sie in Zukunft wieder ein sehr hohes Vertrauen genießen. Die Patientenorganisationen sind parteiisch für Patienten. Sie garantieren die Weiterbearbeitung der identifizierten Probleme in der Gesundheitspolitik und ihren Gremien. Deshalb muss die UPD in Zukunft wieder durch die maßgeblichen Patientenorganisationen verantwortet werden.
Die aktuelle Förderperiode der UPD endet im Jahr 2022. Damit eine Neuaufstellung der UPD gelingt, muss die Politik noch in diese Legislaturperiode die Weichen dafür stellen. Das vorliegende Gutachten liefert dafür einen konkreten Vorschlag. [Gutachten hier auf der Website des vzbv am Seitenfuß zum Download]
Unterzeichner*innen:
Schlagworte UPD | Patientenberatung
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/81420/gemeinsame_erklaerung_zur_neuaufstellung_der_unabhaengigen_patientenberatung_upd":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.