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Alter und Krankheit sind zwar nicht zwangsläufig miteinander verknüpft, aber bestimmte Krankheiten treten gehäuft auf, je älter man wird. Zudem steigt die Zahl der Patienten, die sich bei Stürzen und Unfällen verletzen. Wenn diese Menschen nach der Akutversorgung im Krankenhaus eine geriatrische Reha bekommen, wächst die Chance, nicht zu einem Pflegefall zu werden.
In Deutschland gibt es derzeit noch zwei Modelle. Während in etwa einem Drittel der Bundesländer Patienten nach der alterstraumatologischen Akutversorgung im Krankenhaus meist direkt nach Hause entlassen werden, ist in den übrigen Bundesländern noch eine Versorgungsstufe dazwischengeschaltet: die geriatrische Rehabilitation. „Wir haben herausgefunden, dass es in Bundesländern mit Reha-Klinik 20 Prozent weniger Pflegeheim-Einweisungen gibt als dort, wo direkt aus der Akutabteilung entlassen wird“, so Professor Clemens Becker vom Interdisziplinären Zentrum für Alterstraumatologie des Robert-Bosch-Krankenhauses in Stuttgart.
Braucht ein Patient eine Rehabilitation und erhält eine positive Prognose, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine geriatrische oder indikationsspezifische medizinische Reha. Die Frührehabilitation im Krankenhaus ersetzt den Reha-Anspruch dabei nicht.
Der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ ist aus Sicht des Sozialverbands VdK zwar in zahlreichen Leistungsgesetzen geregelt, wird aber nur unzureichend umgesetzt. Viele Reha-Anträge werden von den Krankenkassen abgelehnt. „Ältere, die meist ein Leben lang ihrer Krankenkasse treu geblieben sind, fühlen sich diskriminiert“, so der Bundesgeschäftsführer des VdK Deutschland, Jens Kaffenberger.
Eine Ursache für die restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen sind die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegekassen. Während die Kosten für die Reha-Maßnahmen für Ältere die Krankenkassen tragen müssen, kommen die Einsparungen überwiegend den Pflegekassen zugute. „Wir fordern die Politik auf, diese Fehlanreize zu beseitigen“, so Kaffenberger.
Ein Lösungsansatz ist aus VdK-Sicht, die Pflegeversicherung zum Reha-Träger zu machen und die Pflegekasse bei der Rehabilitation vor und bei der Pflege hälftig an den Kosten zu beteiligen. Außerdem muss das Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Patienten abgeschafft werden, bei denen der Reha-Bedarf aus medizinischer Sicht von vornherein gegeben ist.
Große Bedeutung kommt laut Professor Becker einer angemessenen Ausstattung der Krankenhäuser zu. Alle stationären Einrichtungen sollten eine Akutpflege für ältere Menschen, eine Delir-Intensivstation, eine geriatrische Notfallabteilung und eine geronto-unfallchirurgische Einheit besitzen. Ebenso müssen bestimmte geriatrische Syndrome, wie zum Beispiel Gebrechlichkeit, Muskelabbau und Mangelernährung, frühzeitig erkannt und gezielt behandelt werden können.
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Schlagworte Reha | Geriatrie | Altenpflege | gesetzliche Krankenkassen | Krankenhaus | Senioren
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