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Ob beim Eintritt ins Museum, in eine Ausstellung oder ins Schwimmbad: Oft gibt es für Rentnerinnen und Rentner Ermäßigungen beim Eintrittspreis. Der bisherige „Rentenausweis“ zum Nachweis musste umständlich ausgeschnitten werden. Ab Juli 2018 stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen neuen, laminierten Ausweis im Scheckkartenformat zur Verfügung.
Der neue folienverstärkte Ausweis kommt automatisch per Post nach Hause, zusammen mit der diesjährigen Mitteilung über die Rentenanpassung. Er lässt sich aus dem Schreiben einfach herauslösen. Durch das gängige Scheckkartenformat passt der Ausweis gut in die Brieftasche oder das Portemonnaie und die Laminierung macht ihn langlebig. Bisher gab es auch schon die Möglichkeit, sich als Rentner "auszuweisen", der Rentenausweis musste jedoch umständlicher ausgeschnitten werden und war aus Papier.
Auf dem Ausweis stehen der Vor- und der Nachname sowie das Geburtsdatum des Inhabers. Auch die Versichertennummer bei der Rentenversicherung ist aufgedruckt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Absender klar zu erkennen.
So wird der neue Ausweis aussehen:
Wenn der Anbieter eine Ermäßigung für Rentnerinnen und Rentner vorsieht, dann können Sie sich mit dem Ausweis dafür legitimieren. Es besteht aber kein genereller Anspruch auf Ermäßigungen für Menschen, die eine Rente beziehen – es handelt sich jeweils um ein freiwilliges Angebot des Anbieters, auf das kein allgemeiner rechtlicher Anspruch besteht.
Leider gibt es kein Gesamtverzeichnis von Ermäßigungen in Deutschland. Am besten, Sie fragen vorab direkt beim Anbieter nach, zum Beispiel per Telefon.
Viele Einrichtungen, Vereine und Veranstalter haben auch im Internet Preise aufgelistet, bei denen auch die Ermäßigungen für Rentnerinnen und Rentner aufgeführt sind. Beispiele sind etwa Schwimmbäder, Sportvereine, Ausstellungen, Freizeitparks, Kinos und andere mehr.
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Schlagworte Rente | Rentnerausweis | Ausweis | Ermäßigungen | Rentenausweis
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