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Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden oder ambulant operiert worden sind, können voraussichtlich ab Frühjahr 2018 unter bestimmten Voraussetzungen von ihrem Arzt eine Hilfe bei der Grundpflege und im Haushalt verschrieben bekommen, die sogenannte Unterstützungspflege. Wir zeigen die geplanten Neuerungen für Patienten.
Ein schöner Erfolg für den Sozialverband VdK Deutschland: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem der VdK mitberät, hat auf Vorschlag des Verbandes neue Leistungen in die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie aufgenommen. Diese Leistungen treten voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft.
„Bisher wurden viele Patienten, die frisch aus dem Krankenhaus kamen, sich selbst überlassen. Alleinstehende hatten oft große Schwierigkeiten bei der Grundversorgung“, erklärt Dr. Ines Verspohl, Referentin für Gesundheit beim VdK Deutschland. „Diese Lücken in der Versorgung wurden nun endlich geschlossen.“
Konkret hat der VdK durchgesetzt, dass Patienten, die wegen einer schweren Krankheit oder der Verschlechterung ihrer Krankheit vorübergehend unterstützt werden müssen, von ihrem Arzt Hilfe bei der Grundpflege und bei Hausarbeiten verordnet bekommen können. Diese Leistung nutzen können vor allem Menschen, die aus dem Krankenhaus entlassen oder ambulant operiert worden sind. Die Unterstützungspflege können Patienten sofort nutzen, das Krankenhaus kann sie im Rahmen des Entlassmanagements organisieren. Die Höchstdauer der Unterstützungspflege beträgt vier Wochen. Allerdings können Ärzte ihren Patienten die Unterstützungspflege nur dann verordnen, wenn diese Grundpflege brauchen.
Alternativ können Patienten, bevor sie zum Beispiel operiert werden, bei ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe für die Zeit nach dem Krankenhaus beantragen. Das Problem dabei: Krankenkassen bearbeiten Anträge auf Haushaltshilfen oft nur verzögert und genehmigen sie nicht rechtzeitig, so dass Patienten die Leistungen nicht dann nutzen können, wenn sie sie brauchen.
Als großen Erfolg wertet der Sozialverband VdK Deutschland, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Unterstützungspflege in die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie aufgenommen hat. Kritisch sieht der VdK aber, dass Patienten diese Leistung nur nutzen können, wenn sie auch Anspruch auf Grundpflege haben. Der G-BA ist ein Gremium, das sich aus Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten sowie Vertretern der Krankenhäuser und gesetzlichen Krankenkassen zusammensetzt. Der G-BA bestimmt über Richtlinien, welche Maßnahmen Teil des Leistungskatalogs der Krankenkassen sind - und damit, wie die rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland gesundheitlich versorgt werden und welche Leistungen sie beanspruchen dürfen.
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ali
Schlagworte Altenpflege | Unterstützung | Haushaltshilfe | Krankenhaus | Entlassmanagement | Krankenkasse | Patient
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