27. März 2017
Themen

Urteil: Keine Extrakosten für 0180-Servicenummern

Symbolfoto: Jemand tippt gerade die Nummer 0180 auf seinem Smartphone ein, die Nummer erscheint auf dem Display
© picture alliance/Silas Stein/dpa

Wer die Hotline eines Unternehmens anruft, weil das gekaufte Elektrogerät nicht funktioniert, hängt meist nicht nur lange in der Warteschleife, sondern wird auch noch zusätzlich zur Kasse gebeten. Diesem Vorgehen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Unternehmen dürfen künftig ihren Kunden bei einem Anruf von Servicenummern keine zusätzlichen Gebühren mehr berechnen. Die sogenannten 0180-Nummern dürfen nicht mehr kosten als herkömmliche Anrufe aus dem Fest- oder Mobilnetz, so der Europäische Gerichtshof (EuGH C-568/15).

Das Urteil bezieht sich auf Unternehmen. Ob 0180-Servicenummern grundsätzlich gebührenfrei sein müssen, hat der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg nicht beantwortet.

sko

Schlagworte Servicenummer | Verrbaucher

Liebe Leserin, lieber Leser,

dieser Artikel liegt in unserem Archiv und ist daher möglicherweise veraltet.

Zur Startseite mit aktuellen Inhalten gelangen Sie hier: Startseite: Über uns

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.