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Wer die Hotline eines Unternehmens anruft, weil das gekaufte Elektrogerät nicht funktioniert, hängt meist nicht nur lange in der Warteschleife, sondern wird auch noch zusätzlich zur Kasse gebeten. Diesem Vorgehen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Unternehmen dürfen künftig ihren Kunden bei einem Anruf von Servicenummern keine zusätzlichen Gebühren mehr berechnen. Die sogenannten 0180-Nummern dürfen nicht mehr kosten als herkömmliche Anrufe aus dem Fest- oder Mobilnetz, so der Europäische Gerichtshof (EuGH C-568/15).
Das Urteil bezieht sich auf Unternehmen. Ob 0180-Servicenummern grundsätzlich gebührenfrei sein müssen, hat der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg nicht beantwortet.
sko
Schlagworte Servicenummer | Verrbaucher
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