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"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dieser Satz wurde – auch auf Druck des Sozialverbands VdK – vor 20 Jahren ins Grundgesetz aufgenommen und gehört zu den Grundrechten. Dass er Teil der Verfassung wurde, war keine Selbstverständlichkeit.
Schon in den 1980er-Jahren formierten sich Initiativen für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung. 1990 schlossen sie sich zu einem Dachverband zusammen – einig in dem Bestreben nach einem Menschenrecht, das Benachteiligung wegen Behinderung verbietet.
Die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl sträubte sich lange gegen eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. Erst im Mai 1994 verkündete Kohl auf dem Bundesverbandstag des VdK zur allgemeinen Überraschung seine Zustimmung.
Am 15. November 1994 wurde der Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz geregelt ist, entsprechend ergänzt. Demnach darf niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen und eben auch wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Auf dem Weg zum uneingeschränkten Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung war dies ein wichtiger Schritt. Ein weiterer war die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland 2009 ratifizierte. Für VdK-Präsidentin Ulrike Mascher "sind wir damit in der Gegenwart angekommen". Jetzt müsse es darum gehen, "die UN-Konvention in den Alltag zu bringen", sagt Mascher.
In Deutschland hat sich auf dem Weg zur Inklusion zwar bereits viel getan. Aber es muss sich noch vieles ändern. Dazu gehört beispielsweise der Bereich der Bildung und Erziehung. Noch immer müssen Eltern von Kindern mit Behinderung darum kämpfen, dass ihr Nachwuchs auf eine Regelschule gehen kann. Probleme sind dabei nicht nur die Barrieren in den Gebäuden, sondern auch in den Köpfen von Schulleitern, Lehrern und Entscheidungsträgern in den Ministerien.
Auch Arbeitgeber haben nach wie vor ungerechtfertigte Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung. Diese finden daher noch immer schwerer einen Arbeitsplatz als Menschen ohne Einschränkung.
In anderen Bereichen der Gesellschaft wie Verkehr und Wohnungsbau gibt es ebenfalls Nachholbedarf. Mascher spricht daher jeden Bürger an: "Wir sind alle aufgefordert, die allgemeingültigen Menschenrechte als Anschub für langanhaltende Veränderungen zu nutzen."
hei
Schlagworte Inklusion | Grundrecht | Behinderung | Grundgesetz | Verfassung | Barrieren | Benachteiligung
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