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Corona: Ich gehöre zu einer Risikogruppe - muss ich trotzdem zur Arbeit? Der Sozialverband VdK berät nicht im Arbeitsrecht. Trotzdem erreichen uns derzeit viele Anfragen von Mitgliedern, die einer Risikogruppe angehören. Darf man zu Hause bleiben?
In den verschiedenen Bundesländern und auch bei verschieden Arbeitgebern wird unterschiedlich mit Risikopatientinnen und -patienten umgegangen. Das Problem ist, dass Risikopatientinnen und –patienten aufgrund der Vorerkrankungen nicht grundsätzlich arbeitsunfähig sind. Es handelt sich eher um eine Vorsichtsmaßnahme. Daher dürfen Ärztinnen und Ärzte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Ohne diese muss man aber zur Arbeit gehen.
Arbeitsrechtlich ist es so, dass der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen muss (Fürsorgepflicht). Welche das sind, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden oder gering gehalten wird. Dieser Grundsatz ist vage und muss je nach Einzelfall ausgelegt werden. Vorrangig geht es um Schutzmaterialien, zudem muss geprüft werden, ob Arbeiten im Home Office oder eine zwischenzeitliche Versetzung in einen risikoärmeren Bereich möglich ist. Diese Möglichkeiten sollten Sie unbedingt prüfen.
Einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben Risikopatientinnen und Risikopatienten generell nicht. Man kann allerdings auch nicht gänzlich ausschließen, dass es in einem extremen Einzelfall – sozusagen als letzte Möglichkeit – Folge der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sein kann. Rechtlich ist dies nicht eindeutig und nicht einfach zu beantworten. In jedem Fall macht es Sinn, sich mit dem Betriebs- oder Personalrat in Verbindung zu setzen. Auch mit dem Betriebsarzt sollte Kontakt aufgenommen werden. Tauschen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation aus und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung.
Die Schutzpflicht Ihres Arbeitgebers fällt unter das Arbeitsrecht. Als Sozialverband beraten wir nicht im Arbeitsrecht, sondern bieten Beratung im Sozialrecht an.
Wir haben das Thema der bezahlten Freistellung für Risikopatientinnen und Risikopatienten gleich zu Beginn der Pandemie aufgegriffen. Wir fordern, dass Risikopatientinnen und Risikopatienten, die nicht die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten, Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach dem Infektionsschutzgesetz haben sollen. Den Lohn würde in diesen Fällen dann der Staat übernehmen. Diese Forderung wurde bisher jedoch politisch nicht aufgegriffen.
Hannah Gierschik
Schlagworte Risikogruppe | Corona
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