25. September 2023
VdK-Zeitung

Nebenkosten: Was tun bei hohen Nachzahlungen?

VdK fordert, dass Mietern in der Energiekrise nicht gekündigt werden darf, wenn sie ihre Rechnung nicht sofort zahlen können

Mit sinkenden Temperaturen im Herbst fängt die Heizsaison an. Doch für viele steht noch die Nebenkostenabrechnung des vergangenen Jahres aus, die für böse Überraschungen sorgen könnte.

Zwei Hände halten jeweils einen Heizlüfter.
© IMAGO / serienlicht

Die hohen Energiepreise aus dem Jahr 2022 kommen bei den Mieterinnen und Mietern, die ihre Heizung über die Vermieterin oder den Vermieter zahlen, jetzt erst an. Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass die Nachzahlungen in diesem Jahr besonders hoch ausfallen. Das wird für viele ein Schock sein. Es trifft vor allem jene Menschen, die über keine größeren Rücklagen verfügen.

Das große Problem ist: Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen die Rechnung zu zahlen. Tun sie das nicht, können Wohnungen sogar gekündigt werden.

Moratorium gefordert

Damit genau das nicht passiert, fordert der VdK von der Politik in der jetzigen Energiekrise ein Kündigungsmoratorium, so wie es in der Coronazeit galt: Konnten Mieterinnen und Mieter wegen der Pandemie ihre Miete nicht zahlen, durfte ihnen in einem bestimmten Zeitraum nicht gekündigt werden. Obwohl nach Ansicht des VdK auch jetzt eine krisenbedingte Ausnahmesituation besteht, hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann allerdings bisher geweigert, ein solches Moratorium einzuführen.

Wenn die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten ist, bleibt Mieterinnen und Mietern daher nur wenig Spielraum. Sie sollten diese aber in jedem Fall kontrollieren, damit sie nicht zu viel nachzahlen. Viele Abrechnungen sind fehlerhaft, und Mieterinnen und Mieter werden mit Kosten belastet, die nicht auf sie umgelegt werden können oder nicht im Mietvertrag vereinbart worden sind.

Sind einige Kosten im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen, sollte man widersprechen und Einsicht in die Belege fordern. Mieterberatungen und -vereine können dabei unterstützen, die Abrechnung zu kontrollieren. Der VdK berät zu diesem Thema nicht.

Hilfen beantragen

Sind die Nebenkosten extrem hoch, können Mieterinnen und Mieter auch versuchen, mit der Vermieterin oder dem Vermieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das sollte aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, für den Monat der Nachzahlung Bürgergeld im Jobcenter oder Grundsicherung im Sozialamt zu beantragen, die dann einen großen Teil der Kosten übernehmen.

Einen Anspruch auf Bürgergeld als einmaligen Zuschuss zur Nebenkostenabrechnung könnten auch Menschen haben, die sonst kein Bürgergeld beziehen. Wenn man dauerhaft eine monatlich höhere Belastung durch Heizkosten hat, kann es sich zudem lohnen, Wohngeld zu beantragen. Der Wohngeldanspruch wurde zuletzt ausgeweitet.

Darüber hinaus ist wichtig zu wissen: Wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2022 bis Ende 2023 nicht gemacht hat, müssen Mieterinnen und Mieter die Nachforderung nicht mehr bezahlen.

Stromsperren vermeiden

Auch die monatlichen Stromkosten können für viele derzeit zur Belastung werden. Wer kann, sollte hier schon frühzeitig etwas Geld zurücklegen, rät die Verbraucherzentrale. Wenn Mieterinnen und Mieter die Stromrechnung gar nicht mehr zahlen können, aber auch keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld haben, oder die Hilfen zu lange auf sich warten lassen, können Betroffene eine sogenannte Abwendungsvereinbarung mit ihrem Versorger abschließen. Das ist eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung.

Lisa John

Hilfe

Wer mehr über (aufstockende) Sozialleistungen im Fall von hohen Energiekosten wissen möchte, kann sich auf dieser Webseite informieren:

https://energie-hilfe.org


VdK-Zeitung
Junge Frau sitzt im Bett mit dickem Schal und Mütze, in der Hand hält sie einen Becher mit Tee.
Es gibt gute Gründe, in der kalten Jahreszeit die Heizung anzustellen. Medizinerinnen und Mediziner raten zu angemessenen Temperaturen in den eigenen vier Wänden. | weiter
05.12.2022

Schlagworte Stromkosten | Heizkosten | Nachzahlung | Moratorium

Mediadaten

  • VdK-Mediadaten_2023.pdf (1,90 MB, PDF-Datei)

    Die VdK-Zeitung ist das Sprachrohr des Sozialverbands VdK Deutschland für seine über zwei Millionen Mitglieder und gehört zu den größten Mitgliederzeitungen bundesweit. Die VdK Zeitung wird jedem VdK-Mitglied 10 mal im Jahr per Post zugestellt. Auf diesen Seiten finden Sie die Leistungswerte unserer Verbandszeitung.

Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialverband VdK Deutschland
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
presse@vdk.de

Mitgliedschaft
Das Bild zeigt eine Frau an einem Tablet, auf welchem die Beitrittserklärung zum VdK geöffnet ist.
Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK - dem mit mehr als 2,2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands. | weiter

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.