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Mit sinkenden Temperaturen im Herbst fängt die Heizsaison an. Doch für viele steht noch die Nebenkostenabrechnung des vergangenen Jahres aus, die für böse Überraschungen sorgen könnte.
Die hohen Energiepreise aus dem Jahr 2022 kommen bei den Mieterinnen und Mietern, die ihre Heizung über die Vermieterin oder den Vermieter zahlen, jetzt erst an. Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass die Nachzahlungen in diesem Jahr besonders hoch ausfallen. Das wird für viele ein Schock sein. Es trifft vor allem jene Menschen, die über keine größeren Rücklagen verfügen.
Das große Problem ist: Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen die Rechnung zu zahlen. Tun sie das nicht, können Wohnungen sogar gekündigt werden.
Damit genau das nicht passiert, fordert der VdK von der Politik in der jetzigen Energiekrise ein Kündigungsmoratorium, so wie es in der Coronazeit galt: Konnten Mieterinnen und Mieter wegen der Pandemie ihre Miete nicht zahlen, durfte ihnen in einem bestimmten Zeitraum nicht gekündigt werden. Obwohl nach Ansicht des VdK auch jetzt eine krisenbedingte Ausnahmesituation besteht, hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann allerdings bisher geweigert, ein solches Moratorium einzuführen.
Wenn die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten ist, bleibt Mieterinnen und Mietern daher nur wenig Spielraum. Sie sollten diese aber in jedem Fall kontrollieren, damit sie nicht zu viel nachzahlen. Viele Abrechnungen sind fehlerhaft, und Mieterinnen und Mieter werden mit Kosten belastet, die nicht auf sie umgelegt werden können oder nicht im Mietvertrag vereinbart worden sind.
Sind einige Kosten im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen, sollte man widersprechen und Einsicht in die Belege fordern. Mieterberatungen und -vereine können dabei unterstützen, die Abrechnung zu kontrollieren. Der VdK berät zu diesem Thema nicht.
Sind die Nebenkosten extrem hoch, können Mieterinnen und Mieter auch versuchen, mit der Vermieterin oder dem Vermieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das sollte aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, für den Monat der Nachzahlung Bürgergeld im Jobcenter oder Grundsicherung im Sozialamt zu beantragen, die dann einen großen Teil der Kosten übernehmen.
Einen Anspruch auf Bürgergeld als einmaligen Zuschuss zur Nebenkostenabrechnung könnten auch Menschen haben, die sonst kein Bürgergeld beziehen. Wenn man dauerhaft eine monatlich höhere Belastung durch Heizkosten hat, kann es sich zudem lohnen, Wohngeld zu beantragen. Der Wohngeldanspruch wurde zuletzt ausgeweitet.
Darüber hinaus ist wichtig zu wissen: Wenn die Vermieterin oder der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2022 bis Ende 2023 nicht gemacht hat, müssen Mieterinnen und Mieter die Nachforderung nicht mehr bezahlen.
Auch die monatlichen Stromkosten können für viele derzeit zur Belastung werden. Wer kann, sollte hier schon frühzeitig etwas Geld zurücklegen, rät die Verbraucherzentrale. Wenn Mieterinnen und Mieter die Stromrechnung gar nicht mehr zahlen können, aber auch keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld haben, oder die Hilfen zu lange auf sich warten lassen, können Betroffene eine sogenannte Abwendungsvereinbarung mit ihrem Versorger abschließen. Das ist eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung.
Lisa John
Hilfe
Wer mehr über (aufstockende) Sozialleistungen im Fall von hohen Energiekosten wissen möchte, kann sich auf dieser Webseite informieren:
Schlagworte Stromkosten | Heizkosten | Nachzahlung | Moratorium
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