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Bei vielen Urlaubern herrscht gerade große Verunsicherung
Viele haben ihren Urlaub bereits Anfang des Jahres gebucht und fragen sich angesichts der aktuellen Lage: Findet die Reise statt? Startet der Flieger wie geplant? Welche Rechte haben Reisende, wenn Flug oder Pauschalreise wegen Corona gestrichen werden?
Bei Redaktionsschluss der VdK-Zeitung am 17. März überschlugen sich die Meldungen: Deutschland hat an den Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark sowie zur Schweiz am 16. März mit den geplanten Kontrollen begonnen. Reisende dürfen nicht mehr ohne triftigen Grund nach Deutschland einreisen. Die Schließung der Binnengrenzen richtet sich nach den vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten. Der weltweit größte Reisekonzern TUI stellt den regulären Betrieb ein. Reiseveranstalter fliegen Urlauber aus Risikogebieten aus. Die USA verhängen einen Einreisestopp für Europäer.
Reisen scheinen angesichts der weiter voranschreitenden Corona- Pandemie in den nächsten Wochen nicht vorstellbar. Reisevorbereitungen werden auf Eis gelegt. Doch viele Menschen planen den Urlaub langfristig und haben Reisen bereits gebucht. Sie müssen jetzt Entscheidungen treffen.
Generell ist es maßgeblich, ob eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht wurde. Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein, die mit dem Reiseveranstalter besprochen werden müssen. Wer allerdings selbst aus Angst vor Ansteckung einen Flug oder eine Reise stornieren möchte, muss in der Regel die Kosten aus eigener Tasche tragen.
Generell rät das Auswärtige Amt derzeit von nicht notwendigen Reisen in das Ausland ab. Es sei mit weiter zunehmenden Ausfällen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen. Das Risiko, dass die Rückreise aufgrund der zunehmenden teils drastischen Maßnahmen nicht mehr angetreten werden kann, sei in vielen Ländern derzeit hoch. Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften würde teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung vorgenommen.
Zahlreiche Reisende seien in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert. Das passierte Touristen Ende Februar auf Teneriffa. Mehr als 200 deutsche Urlauber saßen im Hotel zwei Wochen in Quarantäne. Das Auswärtige Amt weist auch darauf hin, dass auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Risiko besteht. Wenn auf einem Schiff das Coronavirus ausbricht, werden die Betroffenen sofort isoliert. Generell sollten Reisende bei angeordneten Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch den Reiseveranstalter oder die Bundesregierung rechnen, sondern die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden befolgen. Rückreisende sollten sich bei ihrer Botschaft über die aktuelle Situation erkundigen.
Für Individualreisen gelten andere Regelungen. Bei Flugreisen ist es in vielen EU-Ländern von der Kulanz der Airline abhängig, ob sich der Flug kostenfrei stornieren lässt. In einigen Ländern können Flüge bei höherer Gewalt kostenfrei storniert werden. Wurden Leistungen direkt im Reiseland gebucht, hilft nur die Nachfrage beim jeweiligen Vertragspartner.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die aktuelle Lage: www.auswaertiges-amt.de
Ines Klut
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