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Plusklassen fallen weg – Ab März beginnt Umstellung auf Kategorien A bis G
Um Verbrauchern die Kaufentscheidung zu erleichtern, steht den Mitte der 1990er-Jahre eingeführten Energielabels zum 1. März eine Reform bevor. Holprige Bezeichnungen wie A+++ entfallen. Die neue Einteilung kehrt zurück zu den ursprünglichen Energieeffizienzklassen A bis G, betrifft zunächst aber noch nicht alle Gerätearten.
Für Geschirrspül- und Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore gelten ab März die neuen Regelungen. Lampen erhalten die neuen Labels ab September, für andere kennzeichnungspflichtige Geräte, wie zum Beispiel Staubsauger, Wäschetrockner oder Backöfen, werden die Effizienzklassen voraussichtlich ab 2024, für Heizungen erst ab 2026 umgestellt.
Gründe für die Reform sind geänderte Messmethoden und das Ansinnen, den Verbrauchern die Unterschiede der Maschinen hinsichtlich deren Energieeffizienz klarer zu vermitteln. Mit den neuen Prüfverfahren sollen nämlich die realen Nutzungsbedingungen im Alltag besser abgebildet werden. So bezieht sich beispielsweise der in Kilowattstunden angegebene Energieverbrauch bei Geschirrspül- und Waschmaschinen künftig auf 100 Durchgänge pro Jahr. Wer mehr oder weniger benötigt, kann seinen Verbrauch nun besser abschätzen. Bisher galten die Angaben bei diesen Geräten für 280 Spülgänge beziehungsweise 220 Waschladungen. Somit ist der auf den neuen Labels ausgewiesene Verbrauchswert mit den Angaben der alten Etiketten nicht mehr vergleichbar.
Mit der bisherigen Einteilung fielen Vergleiche zuletzt immer schwerer. Denn mittlerweile lagen zum Beispiel die meisten der angebotenen Kühlschrank-Modelle in den besten Klassen zwischen A+ und A+++. Wer ein wirklich sparsames Gerät kaufen wollte, musste zusätzliche Informationen einholen und unzählige Modelle miteinander vergleichen. Eine realistische Einschätzung war somit nur schwer zu verwirklichen.
Das soll sich nun ändern. Geräte, die bisher in der effizientesten Klasse A+++ rangierten, werden ab März in der Regel nur noch in der Kategorie C, D oder E geführt. Dies soll nicht zuletzt die Hersteller dazu animieren, noch sparsamere Geräte zu entwickeln. Und es soll zeigen: In Sachen Energieverbrauch ist das Ende der Fahnenstange längst nicht erreicht. Dieser muss von den Unternehmen in Zukunft noch um einige Kilowattstunden reduziert werden, damit die dazugehörige Maschine für besonders umwelt- und energiebewusste Kundinnen und Kunden ein interessantes Kaufobjekt darstellt.
Darüber hinaus werden auf den Energielabels zusätzliche Angaben eingeführt. So sind bei Wasch- und Geschirrspülmaschinen beispielsweise die Dauer und der Wasserverbrauch des Energiesparprogramms sowie die Luftschallemissionen in dB(A) vermerkt. Auch die elektronischen Produktdatenblätter, die die Hersteller nun zu jedem Gerät bereitstellen müssen, sollen für Transparenz sorgen. Sie sind ab März in der neuen EU-Produktdatenbank EPREL zu finden. Verbraucher können so alle auf dem EU-Markt angebotenen Geräte online miteinander vergleichen. Allerdings gibt die Datenbank keine Auskunft über die Verfügbarkeit und den Preis.
Händler dürfen ihre ausgestellten Produkte übrigens erst ab dem 1. März mit den neuen Energielabels kennzeichnen und haben für die Umstellung lediglich bis zum 18. März Zeit. Danach dürfen die alten Labels nicht mehr zu sehen sein.
Mirko Besch
Schlagworte Energieverbrauch | Energie sparen
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Überregionale Artikel der VdK-Zeitung, Ausgabe Mai 2022, im Format rtf
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