26. April 2018
Statements

VdK: Hartz-IV-Regelsätze müssen erhöht werden

Heute stellt der Paritätische Gesamtverband ein Konzept zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose und eine aktuelle Expertise zur Bemessung und Höhe der Regelsätze in Hartz IV vor. Das Thema Hartz IV und die Anforderungen an dringende Reformen des Systems kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:

„Wer auf Hartz IV angewiesen ist, sitzt meist dauerhaft in der Armutsfalle. Es braucht grundlegende Reformen, damit aus Hartz IV ein existenzsicherndes Grundsicherungssystem wird, das den Betroffenen ein Leben in Würde ermöglicht.

Außerdem muss mehr für die Teilhabe am Arbeitsleben, gerade für die Langzeitarbeitslosen, getan werden.
Die Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Armut. Viele Kosten sind zu niedrig angesetzt und decken nicht den tatsächlichen Bedarf der betroffenen Menschen. Die Regelsätze müssen um mindestens 20 Prozent angehoben werden, damit sie das Existenzminimum abdecken. Auch größere notwendige Anschaffungen, wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Brillen müssen wieder als Einmalleistungen gewährt werden. Zudem sollten die Stromkosten in tatsächlicher Höhe übernommen und die Mietobergrenzen an den aktuellen Wohnungsmarkt angepasst werden.

Außerdem dürfen die Regelsätze nicht durch Darlehensrückzahlungen oder Sanktionen gekürzt werden. Gerade die verschärften Sanktionen bei den jungen Erwachsenen führen dazu, dass diese den Kontakt zum Jobcenter abbrechen und sogar wohnungslos werden. Eine erfolgreiche Vermittlung in eine Ausbildung oder Arbeit ist dann nicht mehr möglich. Stattdessen müssen die Ansprüche der Leistungsbezieher auf Qualifizierung, nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und soziale Teilhabe ausgebaut und dauerhaft finanziert werden.“

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19.09.2017 | ikl/mib

VdK-TV: Grundsicherung: Wenn die Rente nicht zum Leben reicht

Das Armutsrisiko für Menschen über 65 ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Viele können nicht von ihrer Rente leben und müssen die sogenannte Grundsicherung beantragen. Ziel der Grundsicherung ist es, den Bedürftigen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Dieses Ziel wird aber oft nicht erreicht.

verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Schlagworte Grundsicherung | Hartz IV | Regelsatz | Erhöhung | Sanktion

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