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Heute soll im Bundestag das "Starke-Familien-Gesetz" verabschiedet werden. Bundesfamilienministerin Giffey hatte weitere Nachbesserungen am Gesetz angekündigt. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert dies wie folgt:
„Es ist begrüßenswert, dass mit diesem Gesetz erste Schritte zur Bekämpfung der Kinderarmut unternommen werden sollen.
Erfreulich ist vor allem, dass unsere Kritik und Änderungsvorschläge im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen wurden und noch positive Nachbesserungen am Starke-Familien-Gesetz vollzogen wurden. So ist es richtig, dass durch den Wegfall der 100-Euro-Grenze bei der Anrechnung des Kindeseinkommens jetzt insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern nicht mehr benachteiligt werden und besser vom Kinderzuschlag erreicht werden.
Auch die Vereinfachung bei der Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen könnte ein erster Schritt zu einer verbesserten Wirksamkeit des Bildungs- und Teilhabepakets sein. Die Erhöhung des Teilhabebetrags auf 15 Euro ist positiv, aber immer noch nicht ausreichend, um die soziale und kulturelle Teilhabe von armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.“
verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Starke-Familien-Gesetz | Kinder | Kinderarmut | Teilhabe | Bildung | Verena Bentele | Jugendliche
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