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Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen als nicht rechtens eingestuft. Diese Entscheidung kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
"Das ist endlich eine gute Nachricht für die über 80000 Erwachsenen, die bisher vom wichtigsten demokratischen Grundrecht, dem Wahlrecht, ausgeschlossen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat nun höchstrichterlich entschieden, dass Menschen auch mit einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben, grundsätzlich befähigt sind, ihre Stimme abzugeben. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur uneingeschränkten Inklusion und damit zur Teilhabe und zur gesellschaftlichen Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung.
Wir fordern die Koalition nun dringend auf, das im Koalitionsvertrag formulierte "Wahlrecht für alle" zügig umzusetzen und den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Betreuung unterstützen lassen, zu beenden. Die Parteien müssen unbedingt barrierefreie Wahlinformationen, zum Beispiel in Leichter Sprache, zur Verfügung stellen, damit diese Menschen zu einer eigenen Wahlentscheidung kommen können."
Das Urteil bezieht sich nur auf Wahlen in Deutschland, nicht auf die anstehende Europawahl. Über diesen Link finden Sie die Forderungen des Deutschen Behindertenrates (DBR) zu den Europawahlen
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verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Wahlrecht | Wahlrechtsausschluss | Behinderte | Teilhabe | Inklusion
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