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Heute findet im Bundestag die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals („Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG“) statt. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Das Gesetz ist ein erster Schritt, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Aber es reicht nicht aus. Wir brauchen statt der vereinbarten zusätzlichen 13.000 Stellen, die in den Pflegeheimen für die medizinische Behandlungspflege geschaffen werden sollen, wesentlich mehr Pflegekräfte.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Pflegeberuf dringend gesellschaftlich aufgewertet werden. Unter anderem durch höhere Löhne, gute Ausbildungs- und Weiterbildungschancen, einen adäquaten Personalschlüssel und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber die Verbesserungen für Pflegekräfte dürfen nicht dazu führen, dass Pflegebedürftige noch mehr für ihre Pflege zahlen müssen als ohnehin schon. Aktuell liegt der Eigenanteil für Pflegeheimkosten im Bundesdurchschnitt bei 1.831 Euro pro Monat. Die Mehrkosten für bessere Bezahlung und mehr Personal dürfen nicht dazu führen, dass die Eigenanteile von Pflegebedürftigen weiter steigen. Sie führen vor allem im stationären Bereich dazu, dass immer mehr Pflegeheimbewohner Hilfe zur Pflege beantragen müssen. Pflege darf nicht arm machen. Die Finanzierung der Mehrkosten muss aus Steuermitteln und aus der Pflegeversicherung sichergestellt werden. Auch fordert der VdK, die Leistungen der Pflegeversicherung jährlich automatisch zu dynamisieren.
Nicht vergessen dürfen wir, die Bedingungen in der ambulanten Pflege zu verbessern. Denn gerade in ländlichen Regionen zeigen sich schon heute Versorgungsengpässe. Pflegebedürftige finden dort kaum noch Pflegedienste. Das liegt am fehlenden Personal und der schlechten finanziellen Ausstattung. Wir müssen aber die häusliche Pflege ausbauen und stärken. Auch für die ambulante Pflege benötigen wir klare Vorstellungen, wie man eine verbindliche Personalausstattung regeln kann.
Abschließend begrüßt der VdK die neue Regelung, nach der Pflegepersonen einen leichteren Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten sollen. Besonders positiv ist dabei folgende neue Vorgabe: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen sicherstellen, dass Pflegepersonen ihre pflegebedürftigen Angehörigen auch in der Reha-Einrichtung versorgen können. Dies ist wichtig, damit Pflegepersonen auch tatsächlich eine medizinische Reha in Anspruch nehmen können. Der VdK fordert an dieser Stelle aber auch eine entsprechende Evaluation dieser neuen gesetzlichen Regelung, um festzustellen, ob tatsächlich vermehrt Reha-Anträge von Pflegepersonen gestellt und auch von den Kassen bewilligt werden.“
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verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Altenpflege | Pflegepersonal | Pflegeheim | Pflegekosten
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