8. November 2018
STATEMENT

VdK fordert nachhaltiges & gerechtes Finanzierungskonzept für Pflege

Heute berät der Bundestag erstmalig den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch“. Der Gesetzentwurf legt fest, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung um einen halben Prozentpunkt steigen soll. Dazu der Kommentar von Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland:

„Eine Anhebung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aber: Verbesserungen in der Pflege dürfen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihren Familien gehen. Vorrangig brauchen wir daher ein nachhaltiges und gerechtes Finanzierungskonzept für die Pflege.

Pflegedürftigkeit ist zunehmend ein Armutsrisiko geworden. Der VdK fordert deshalb, dass Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder bezahlbar wird. Dazu gehört, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben von der Allgemeinheit über Steuern finanziert werden. Zum Beispiel müssen die Leistungen für pflegende Angehörige oder die Investitionskosten bei stationärer Pflege aus Steuermitteln finanziert werden.

Darüber hinaus fordert der VdK, die private Pflegeversicherung als Pflegevollversicherung abzuschaffen und dazu in einem ersten Schritt einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung zu etablieren. Diese würde so um zwei Milliarden Euro entlastet. Der VdK fordert zudem, dass die finanziellen Leistungen aus der Pflegeversicherung dynamisiert und an die jährliche Preisentwicklung und an die Lohnkosten angepasst werden.

Man darf nicht vergessen, dass jede Beitragssatzerhöhung in der Pflege voll zu Lasten der Rentnerinnen und Rentner geht und diese nicht durch eine Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung kompensiert wird. Daher müssen Beitragssatzerhöhungen begrenzt werden.“

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Schlagworte Altenpflege | Beitragssatz | Pflegeversicherung | Rentner | Armut

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