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Der Bundestag hat heute das Jahressteuergesetz beschlossen. Unter anderem enthält es Steuervorteile beim Erwerb kleiner Photovoltaikanlagen. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu:
„Zum ersten Mal hat die Bundesregierung die Möglichkeit genutzt, die Mehrwertsteuer auf 0 Prozent zu setzen – und dann kommt diese Änderung nicht für Obst, Gemüse oder Arzneimittel, sondern für Photovoltaikanlagen. Das können wir nicht nachvollziehen und es ist unseren Mitgliedern, die sich hilfesuchend an uns wenden, auch nicht zu vermitteln.
Sehr viele Leute ächzen gerade unter der hohen Inflationsrate und den gestiegenen Energiepreisen, haben große Probleme, ihre laufenden Kosten zu bestreiten. Für sie würde eine Entlastung bei Lebensmitteln und Medikamenten viel ausmachen. Dieser Schritt würde ihnen auch das Gefühl geben, dass ihre Sorgen und Nöte wahrgenommen werden, dass Entlastungen sozial gerecht verteilt werden und bei denen ankommen, die am stärksten betroffen sind. Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage, die im Durchschnitt 10.000 Euro und mehr kostet, liegt für diese Menschen weit außerhalb des Möglichen.
Von den beschlossenen Entlastungen im Jahressteuergesetz profitieren arme Rentnerinnen und Rentner, Erwerbsminderungsrentner und Menschen mit kleinen Einkommen nicht. Der VdK fordert, dass diese Gruppen endlich spürbar entlastet werden. Für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel und auf Arzneimittel werden wir uns weiterhin einsetzen.“
Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
Schlagworte Inflation | Jahressteuergesetz | Photovoltaikanlage | Mehrwertsteuer | Mehrwertsteuersenkung
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