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VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass rund 42 Prozent der Menschen, die einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, im vergangenen Jahr bei der Rentenkasse abgeblitzt sind. „Diese hohe Zahl zeugt davon, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit körperlichen und psychischen Erkrankungen im Stich gelassen werden. Der VdK unterstützt seine Mitglieder bei Klagen gegen eine Ablehnung sehr erfolgreich. In den Landesverbänden liegt die Erfolgsquote bei rund 50 Prozent“, sagte Bentele.
Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg im vergangenen Jahr von rund 143.000 im Jahr 2019 auf 154 000, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt. Der Anteil der abgelehnten Anträge sank seit 2001 nie unter 42, mitunter kletterte er seither auf bis zu 45 Prozent.
Die VdK-Präsidentin drängt daher auf Veränderungen: „Wir brauchen dringend eine faire Begutachtung von Menschen, die einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nach einer Ablehnung sehen sie sich aufgrund ihrer Erkrankung oft nicht in der Lage, gegen die Rentenkasse Widerspruch einzulegen oder gar zu klagen. Ihnen fehlt einfach die Kraft“, sagte Bentele. Sie kritisierte, dass die Mediziner, die im Verwaltungsverfahren ein Gesundheitsgutachten erstellen, oft direkt bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt seien: „Das kann zu Befangenheit führen. Erst im Klageverfahren kann ein externer Gutachter hinzugezogen werden. Da muss sich etwas ändern.“
Handlungsbedarf sieht Bentele auch in einem anderen Bereich. „Um gesund zu bleiben oder wieder gesund zu werden, kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Reha oft helfen. Doch wer einen Antrag auf Reha-Leistungen stellt, muss häufig Widerspruch gegen die Ablehnung seiner Krankenkasse einlegen, um zu seinem Recht zu kommen“, sagte Bentele. 2019 haben insgesamt 62,1 Prozent der Widersprüche für die Versicherten zum Erfolg geführt. Bei einigen Krankenkassen gehen die Anfechtungen sogar in 70 Prozent und mehr der Fälle positiv für die Versicherten aus. Bentele fordert: „Die Krankenkassen und andere Leistungsträger dürfen nicht erst nachgeben, nachdem Rechtsmittel eingelegt wurden. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Reha-Leistungen, denn diese sind wichtig für ein gutes und gesundes Leben. Leider können sie diese oft erst mithilfe des VdK durchgesetzt werden.“
Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Erwerbsminderung | Antrag | Ablehnung
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