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Für viele Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen ist nicht geklärt, wer die Kosten für ihre Assistenz übernimmt, wenn sie sich im Krankenhaus behandeln lassen müssen. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist klar: Eine Regelung für die Menschen ist längst überfällig, die Gesundheitsversorgung muss für alle nutzbar sein. Deshalb appelliert der VdK an die Bundestagsabgeordneten, sich in der anstehenden Reform des Teilhabestärkungsgesetzes dafür einzusetzen, dass die Finanzierung des Assistenzbedarfs im Krankenhaus endlich geregelt wird. Bentele sagt:
„Es kann nicht sein, dass sich weder Eingliederungshilfeträger noch gesetzliche Krankenversicherung verantwortlich fühlen. All diejenigen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen, die ihre Pflege und Assistenz nicht im Arbeitgebermodell organisiert haben, laufen von einer Stelle zur anderen, um nicht auf ihren Kosten sitzenzubleiben. Das ist eine Zumutung. Hier brauchen wir endlich klare Regelungen, wer die Kosten übernimmt.“
Der VdK sieht vor allem die gesetzlichen Krankenkassen in der Pflicht. Wer Assistenzleistungen im Krankenhaus benötigt, bezieht nicht automatisch auch Leistungen der Eingliederungshilfe. Bentele weiter:
„Solange die Finanzierung nicht geregelt ist, werden manche Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium kann sich die Patientinnen und Patienten nicht aussuchen, es ist für alle verantwortlich. Bisher hat es sich weggeduckt. Das Teilhabestärkungsgesetz muss genutzt werden, um noch in dieser Legislatur eine Lösung für die Betroffenen auf den Weg zu bringen.“
Bereits im Jahr 2019 hatten der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, sich mit der Frage der Begleitung für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus zu befassen. Bisher ist das nicht geschehen.
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Schlagworte Mehrfachbehinderung | Krankenhausaufenthalt | Krankenkasse
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