15. Januar 2019
PRESSEMITTEILUNG

VdK: Hartz-IV-Sanktionen sind verfassungswidrig!

„Die Sanktionen bei Hartz IV müssen abgeschafft werden. Sie sind verfassungswidrig“. Das erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heutigen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht, bei der der Verband als Sachverständiger geladen ist.

Aus Sicht des VdK verstoßen die aktuellen gesetzlichen Sanktionsvorschriften gegen die Menschenwürde und somit gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 entschieden, dass der gesetzliche Leistungsanspruch bei Hartz IV so ausgestaltet sein muss, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet wird. „Sanktionen führen aber zu einer systematischen Unterschreitung des Existenzminimums und somit zu einer Grundrechtsverletzung. Schon heute ist dieses Existenzminimum zu gering, um ein würdevolles Leben führen zu können“, erklärt Bentele.

Derzeit kann Hartz IV-Empfängern bereits beim ersten Verstoß der Regelsatz gekürzt werden. Die Kürzungen können sogar bis zur vollständigen Streichung des Regelsatzes führen. „Das darf nicht sein! Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, dürfen nicht noch in eine Verschuldungsspirale geraten oder gar in die Wohnungslosigkeit gedrängt werden“, betont die VdK-Präsidentin.

Die heutigen Sanktionsregelungen beschränken die Betroffenen in ihrer sozialen Teilhabe und bedrohen ihre physische Existenz. „Diese schwerwiegenden Folgen für die Sanktionierten und auch für die in ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder und Angehörigen stehen in keinem Verhältnis zu den Pflichtverletzungen“, so Bentele.

Vor allem die verschärften Sanktionen gegen junge Erwachsene führen oft dazu, dass diese den Kontakt zum Jobcenter abbrechen. „Wichtig ist die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt bzw. eine erfolgreiche Vermittlung in eine Ausbildung. Die Ansprüche der Leistungsbezieher auf Qualifizierung, nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und soziale Teilhabe müssen ausgebaut und dauerhaft finanziert werden“, so Bentele. Gerade bei den heranwachsenden Menschen sei es wichtig, die Voraussetzungen im Bereich der Bildung und der sozialen Kompetenzen zu schaffen, um sie nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Grundsätzlich gibt es keine Belege dafür, dass die Sanktionen in diesem Sinne positiv wirken.

Der VdK wird sich weiterhin für eine existenzsichernde Mindestsicherung stark machen. Dazu gehört eine grundsätzliche Neuberechnung und Erhöhung der Regelsätze bei Hartz IV und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die dort geltenden Regelsätze reichen derzeit nicht zum Leben, denn sie sind künstlich kleingerechnet.

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Schlagworte Hartz 4 | Sanktionen | Bundesverfassungsgericht | Arbeitslosengeld 2 | ALG 2 | Bentele | VdK-Präsidentin | Mindestsicherung | Armut | Existenzminimum | verfassungswidrig | grundgesetzwidrig

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