8. November 2018
PRESSEMITTEILUNG

VdK fordert weitere Verbesserungen bei der Rente

„Viele der Maßnahmen im Rentenpakt I sind Schritte in die richtige Richtung. Notwendig sind weitere Verbesserungen, unter anderem für Menschen, die bereits jetzt Erwerbsminderungsrente erhalten.“ Das erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heute geplanten Verabschiedung des Rentenpakts im Bundestag.

Es ist erfreulich, dass aufgrund der guten Lage am Arbeitsmarkt die Renten auch im nächsten Jahr steigen. Wenn es aber künftig weniger Einzahler und mehr Rentenempfänger gibt, weil die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, dämpft der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel die Rentenerhöhungen und das Rentenniveau sinkt ab.

Hier muss zur langfristigen Sicherung der Renten gegengesteuert werden. So genüge es nicht, das Rentenniveau nur bis zum Jahr 2025 bei 48 Prozent zu stabilisieren: „Ziel muss es sein, dass das Rentenniveau über das Jahr 2025 hinaus dauerhaft auf 50 Prozent angehoben wird, damit auch in Zukunft die Rentner an der Lohnentwicklung teilhaben“, erklärt Bentele. Notwendig ist auch, dass künftig alle Erwerbstätigen, also auch Politiker, Beamte und Selbstständige, in die Rentenversicherung einzahlen. „Die Menschen wollen generationenübergreifend darauf vertrauen, dass sie nach jahrzehntelanger Arbeit eine ordentliche Rente erhalten und nicht in die Altersarmut abstürzen“, erklärt die VdK-Präsidentin.

Die im Rentenpakt geplanten höheren Erwerbsminderungsrenten durch die Anhebung der Zurechnungszeiten sind zu begrüßen. „Davon müssen aber nicht nur Menschen profitieren, die ab 2019 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, sondern auch die Bestandsrentner, die in besonderem Maße armutsgefährdet sind. Sie dürfen nicht leer ausgehen“, fordert Bentele. Darüber hinaus müssen endlich die Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent abgeschafft werden. Um diese Verbesserungen zu finanzieren, fordert der VdK einen höheren Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber im Vergleich zu den Arbeitnehmern.

Es ist gut, dass nicht nur für Mütter mit drei und mehr Kindern, sondern für alle Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, etwas getan wird. Der VdK hat sich immer dafür eingesetzt, dass alle von den Verbesserungen profitieren, unabhängig davon, wie viele Kinder sie geboren haben. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit.

„Ein zusätzlicher halber Punkt für alle Mütter ist deshalb ein guter Schritt, um die bestehende Ungerechtigkeit zu reduzieren. In einem weiteren letzten Schritt müssen alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben“, erklärt die VdK-Präsidentin. Auch müssen alle Verbesserungen bei der Mütterrente vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, weil die Honorierung von Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.


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verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Schlagworte Rentenpakt | Mütterrente | Erwerbsminderungsrente | Rentenniveau

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