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Am 19. März enden zwei wichtige Unterstützungsmaßnahmen für Eltern, die in der Pandemiezeit eingeführt wurden: Kinderkrankengeld wurde auch dann gezahlt, wenn das eigene Kind ohne Erkrankung zu Hause bleiben muss, etwa weil die Klasse in Quarantäne geschickt wird. Außerdem gab es eine Entschädigungsleistung für Eltern bei Lohnausfall. Die Bundesregierung will beide Maßnahmen zwar verlängern. Allerdings kommt diese Verlängerung aus Sicht des VdK viel zu spät. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Völlig unverständlich will die Regierung erst in dieser Woche regeln, wie Eltern finanziell auch über den Stichtag 19. März hinaus unterstützt werden sollen, wenn ihr Kind wegen Corona in Quarantäne gehen muss. Dass die bislang geltende Regelung am 19. März ausläuft, ist seit langem bekannt. Dadurch dass die Frist nicht einfach direkt im Gesetz verlängert wird, sondern über den umständlichen Weg einer Verordnungsermächtigung, stehen Eltern eventuell ab nächster Woche erst einmal ohne finanziellen Ausgleich da. Jetzt zählt jeder Tag: Eltern, die ohnehin durch die Pandemie über die Maßen belastet sind, dürfen nicht für Tage oder Wochen in die Warteschleife geschoben werden. Sie brauchen jetzt die volle Unterstützung der Ampelkoalition. Wir fordern daher, die Frist umgehend im Gesetz zu verlängern.“
Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
Schlagworte Kinderkrankengeld | Kinder | Eltern
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