5. Juli 2021
PRESSE-STATEMENT

VdK-Präsidentin: „Alle Abgeordneten sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“

  • Sozialverband begrüßt fraktionsübergreifende Initiative zur Altersversorgung von Abgeordneten
  • Es sollte ein erster Schritt hin zu einer Rentenversicherung für alle sein
© Unsplash

Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßt den Vorstoß von Abgeordneten mehrerer Fraktionen, Schluss zu machen mit dem Sonderstatus der Bundestagsabgeordneten bei der Altersversorgung. „Das ist eine wichtige Initiative, die wir sehr begrüßen. Die Abgeordneten haben offenbar erkannt, dass diese Privilegierung der Sonderentschädigung vor den Wählerinnen und Wählern kaum noch zu rechtfertigen ist“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Deswegen ist es auch nur konsequent, wenn die Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und dann ihre Rente nach den gleichen Kriterien ausgezahlt bekommen, wie jeder andere Bürger auch. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer Rentenversicherung für alle, die das System auf Dauer stabilisiert und das Vertrauen darin stärkt“, sagte Bentele weiter.

Die Abgeordneten Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Matthias M. Birkwald (Linke) und Markus Kurth (Grüne) hatten in einer gemeinsamen Erklärung gefordert, „anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen.» Der Bund gibt für die Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Bundestags mehr als 50 Millionen Euro aus Steuermitteln im Jahr aus, was immer wieder kritisiert wurde. Die bisherige Entschädigung treffe „auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung und sei nicht mehr zeitgemäß“, so die Abgeordneten in ihrer Erklärung. Die Altersentschädigung ist im Grundgesetz festgeschrieben und soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Ein Abgeordneter erwirbt bereits nach einem Jahr im Bundestag einen Pensionsanspruch von rund 250 Euro im Monat. Die Ansprüche steigen schrittweise. Nach 27 Mitgliedsjahren erreichen sie den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Die Parlamentarier erinnern an acht Jahre alte Reformempfehlungen einer Expertenkommission zum Abgeordnetenrecht. Allerdings war sich die Kommission damals nicht einig. So geht es auch den Abgeordneten, die nun eine Reform nach der Bundestagswahl fordern.

Kapschack, Birkwald und Kurth von SPD, Linken und Grünen plädieren dafür, dass die Bundestagsabgeordneten Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Geben solle es eine ergänzende Absicherung, vergleichbar mit der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Der CDU-Abgeordnete Linnemann und der FDP-Politiker Vogel hingegen wollen, dass die Abgeordneten frei über die Form ihrer Altersversorgung entscheiden können.

Einmütig fordert die Gruppe: Der Bundestag solle zu Beginn der kommenden Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen, die einen Reformvorschlag erarbeitet.

Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

Schlagworte Rente | Rentenkasse | Abgeordnete

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