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Der Bundestag berät am Donnerstag, den 26. November, in erster Lesung über ein neues Betreuungsrecht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Betreuungsgerichte zukünftig berücksichtigen, wie viele Betreuungen ein Berufsbetreuer bereits führt. Das soll dafür sorgen, dass genug Zeit für den notwendigen persönlichen Kontakt mit den Betroffenen bleibt. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Der Gesetzentwurf des Justizministeriums verbessert endlich die Situation für die Menschen, die rechtlich betreut werden müssen. Das begrüßen wir sehr. Darauf haben die Betroffenen und wir als VdK lange gewartet. Die Reform ist ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung von Menschen, für die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit eine rechtliche Betreuung angeordnet wurde. Doch da ist noch Luft nach oben.“
Bisher waren Berufsbetreuer oft so überlastet, dass manche statt zu unterstützen einfach für die rechtlich Betreuten entschieden haben. Das wird sich durch die Reform ändern. Verena Bentele weiter:
„Erst der persönliche Kontakt und Gespräche sichern ab, dass Berufsbetreuer im Sinne der Betreuten handeln können. Der VdK fordert aber weiter, dass Betreute – anders als bisher – mehr in die Kontrolle der rechtlichen Betreuung einbezogen werden. Der VdK schlägt deshalb vor, dass Berufsbetreuer, etwa in Jahresberichten, dokumentieren, wann sie stellvertretend für den Betreuten gehandelt haben. Diese Informationen müssen auch für die Betreuten zugänglich sein. Wichtige Entscheidungen, etwa über einen Umzug in eine neue Wohnung oder mit wem sich Betreute treffen möchten, dürfen nicht über ihren Kopf hinweg geregelt werden. Der VdK fordert daher, dass die Betreuungsgerichte die Betroffenen vorher anhören müssen. Das würde ihre Selbstbestimmung weiter stärken.“
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Schlagworte Betreuungsrecht | Betreuung
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