21. April 2020

Schutzschirm auch für Heilmittelerbringer

  • Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten können aufatmen
  • Hilfe für Gesundheitsberufe wird ausgeweitet
Closeup eines bunten Regenschirms
© unsplash

Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen können aufatmen: Die Bundesregierung will in der Corona-Krise nun auch die Heilmittelerbringer finanziell unterstützen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bessert nach und erfüllt damit eine Forderung des Sozialverbands VdK:

„Oberste Priorität hat für uns, dass die Patientinnen und Patienten weiter gut versorgt werden. Ärztinnen und Ärzte müssen weiter Heilmittel verordnen. Therapien können nicht einfach unterbrochen werden. Das hat für Patienten, die auf diese Behandlungen angewiesen sind, gravierende gesundheitliche Folgen“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten sollen laut Bundesgesundheitsministerium 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss erhalten. „Die Kosten dafür dürfen nicht allein auf die gesetzliche Krankenversicherung abgewälzt werden. Auch die private Krankenversicherung muss sich beteiligen“, so Verena Bentele.

Der VdK sieht noch weiteren Handlungsbedarf: Außerhalb des Schutzschirms stehen bisher noch Haushaltshilfen in der Pflege und niedrigschwellige Angebote für Pflegehaushalte. Auch diese familienunterstützenden Träger müssen dringend unter den Schutzschirm. Anders als die Pflegedienste, können sie ihre Arbeit in den Pflegehaushalten im Moment nicht so verrichten wie sonst.

Pressekontakt: Ino Kohlmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

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