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Heute hat der Bundesrat abschließend über die von der Bundesregierung geplante Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr beraten. Der Bundesrat hat dabei gefordert, dass die Roller nicht - wie ursprünglich geplant - auf Gehwegen fahren dürfen.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert dies wie folgt:
„Der Bundesrat fordert, dass E-Scooter nicht auf Gehwegen fahren dürfen. Dies sieht der Sozialverband VdK als großen Erfolg an. Der VdK hatte eindringlich davor gewarnt, dass Elektrokleinstfahrzeuge, zum Beispiel E-Scooter, auf Gehwegen fahren oder parken dürfen. Deshalb ist es erfreulich, dass der Bundesrat die Forderung des VdK aufgegriffen hat.
Der Gehweg muss Fußgängerinnen und Fußgängern als fahrzeugfreier und sicherer Raum vorbehalten sein. Wir sehen E-Fahrzeuge, selbst wenn sie unter 12 km/h fahren, dort als deutliche Gefahrenquelle gerade für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung und für Kinder an. Die E-Fahrzeuge sind sehr leise und können daher leicht überhört werden. Dies gefährdet die Sicherheit der schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmer und führt zu einer deutlich erhöhten Unfallgefahr. Wer zu Fuß unterwegs ist, darf keine Angst davor haben, von einem solchen Scooter überholt, geschnitten oder umgefahren zu werden.
Der VdK macht sich für eine barrierefreie Gesellschaft stark, in der uneingeschränkte Mobilität für jeden ermöglicht wird. Neue Barrieren darf es nicht geben, wenn dieses Ziel erreicht werden soll. Elektrokleinstfahrzeuge gehören nicht auf den Gehweg, sondern auf die Straße. Dort sind sie als umweltfreundliches und praktisches Fortbewegungsmittel zu begrüßen – und würden die Mobilität aller, die die Gehwege nutzen, nicht einschränken oder gefährden.“
verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte E-Scooter | Mobilität | Behinderung | Verena Bentele | Elektrokleinstfahrzeuge
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