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Nach Plänen von Sozialminister Hubertus Heil sollen Angehörige von Menschen mit Behinderung in Zukunft finanziell entlastet werden. Wer ein Jahreseinkommen von unter 100.000 Euro hat, soll sich nicht mehr beteiligen müssen, wenn beispielsweise Eingliederungshilfen gewährt werden.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kommentiert dies wie folgt:
„Wir begrüßen die Pläne zur Entlastung von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen. Damit würde eine langjährige Forderung des Sozialverbands VdK umgesetzt.
Bislang müssen sich unterhaltspflichtige Angehörige von behinderten Menschen, welche Anspruch auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt haben, finanziell beteiligen. Diese Beteiligungspflicht hört auch nicht auf, wenn ein Kind mit Behinderung volljährig wird. Für Eltern mit einem geringen Einkommen, etwa mit einer kleinen Rente knapp oberhalb der Grundsicherung, kann dies eine hohe Belastung darstellen. Dies zeigen zahlreiche Zuschriften von Betroffenen mit erwachsenen Kindern, die uns erreichen.
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen brauchen umfassende Unterstützung und Entlastung. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass zugunsten von Teilhabe und Gleichbehandlung die Eigenbeteiligung nur noch für diejenigen gelten soll, die ein hohes Jahreseinkommen haben.“
verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Behinderung | Eingliederungshilfe | Entlastung | Eltern | Kinder | Angehörige | Beteiligungspflicht | Unterhaltung | Hilfe zum Lebensunterhalt
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