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Die Bundesärztekammer hat die Statistik über Behandlungsfehler an Patienten für 2018 veröffentlicht. Die Zahlen stammen von den Gutachterkommissionen der Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Die aktuelle Statistik über ärztliche Behandlungsfehler an Patienten gibt nach unserer Einschätzung nicht das tatsächliche Ausmaß ärztlicher Behandlungsfehler wieder, der VdK geht von einer hohen Dunkelziffer aus.
Nach unserer Erfahrung haben Patienten nach wie vor Probleme, Behandlungsfehler nachzuweisen, und scheuen sich daher oft, Anträge auf Prüfung ihres Falles bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern zu stellen.
Dazu kommt, dass Patienten oft Angst vor langwierigen, teuren und unwägbaren Verfahren und Gerichtsprozessen haben. Es gibt schlicht einfach zu wenige Rechtsanwälte, die Patienten juristisch beraten und bei den Verfahren begleiten. Auch mangelt es an unabhängigen medizinischen Gutachtern für die Patientenseite.
Das bedeutet: Patienten kommen bei Behandlungsfehlern selten zu ihrem Recht. Ein unhaltbarer Zustand. Die Konsequenz daraus kann nur sein, deutlich mehr für Patienten und ihre Rechte zu tun. Deshalb schlägt der VdK vor, Behandlungsfehler in der Sozialversicherung abzusichern. Statt an die heutigen Haftpflichtversicherung, würden die Ärzte und Krankenhäuser Beiträge an eine eigene Unfallkasse zahlen.
Die gesetzliche Unfallversicherung. würde bei einem festgestellten Behandlungsfehler die Krankheits-, Pflege- und andere anfallende Kosten zahlen. Ein weiterer Vorteil, Behandlungsfehler als Sozialversicherungsleistung einzustufen, wären die geklärten Verfahren, um Behandlungsfehler zu prüfen, zu melden und Kompensationsleistungen zu zahlen. Gerichtsverfahren wären nur noch in Ausnahmefällen nötig und fänden dann vor dem Sozialgericht statt. Das wäre ein deutlicher Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation.“
verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Gesundheit | Patient | Behandlungsfehler | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Sozialverband VdK
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