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Die Bundesregierung hat heute die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“, die das Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen hat, beschlossen. Dies kommentiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, wie folgt:
„Der VdK begrüßt zwar, dass Elektrokleinstfahrzeuge auf Straßen unterwegs sind, denn sie sind eine umwelt- und flächenschonende Alternative zu konventionellen Autos. Allerdings darf es nicht sein, dass die Elektrokleinstfahrzeugverordnung und die dazu geplante Ausnahmeverordnung erlauben, diese Fahrzeuge teils auf Gehwegen zu parken oder gar auf Gehwegen zu fahren. Dies ist für alle Fußgängerinnen und Fußgänger eine enorme zusätzliche Belastung.
Vor allem Kinder sowie ältere, sehbehinderte und blinde Menschen werden durch auf Gehwegen abgestellte E-Fahrzeuge gefährdet. Diese stellen gerade für die genannten Personen ein enormes Hindernis und eine Stolperfalle dar. Besonders gefährlich ist auch, wenn diese Fahrzeuge auf Gehwegen fahren. Sie können mit bis zu 12 km/h eine hohe Geschwindigkeit aufweisen, fahren aber sehr leise. Deshalb könnten Fußgängerinnen und Fußgänger diese Wagen, wenn sie auf dem Gehweg fahren, leicht überhören. Dass das die Unfallgefahr erheblich erhöht und die Sicherheit gerade der schwächsten Verkehrsteilnehmer gefährdet, liegt auf der Hand. Hinzu kommt: Niemand kann erkennen, was die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist, sie wird nicht kontrolliert.
Die beschriebene Situation ist nicht akzeptabel. Die Sicherheit, der Schutz und die unbeschränkte Mobilität aller Fußgängerinnen und Fußgänger muss gewahrt werden, gerade die der vulnerabelsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der VdK appelliert daher an die Bundesregierung, E-Kleinstfahrzeuge nicht auf Gehwegen fahren und parken zu lassen. Sie haben dort nichts zu suchen. Ausnahmen darf es hier nicht geben!“
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verantwortlich: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401
Schlagworte Behinderung | Mobilität | fußgänger | Sicherheit | Unfall | Sozialverband VdK
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