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VdK Hessen überzeugte im Berufungsverfahren
Hörgeräte zum Festpreis reichen oft nicht aus, um eine Hörbehinderung so auszugleichen, dass Betroffene ihren Beruf ohne Nachteile ausüben können. So war es auch bei Carsten Liedlich, der von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf ein Kassenmodell verwiesen wurde. Erst gemeinsam mit dem VdK Kassel und Darmstadt konnte er vor Gericht durchsetzen, dass ihm die Kosten für ein anderes Modell erstattet werden.
Carsten Liedlich ist überzeugtes VdK-Mitglied. „Ich habe in der VdK-ZEITUNG öfter über Menschen gelesen, die mithilfe des VdK zu ihrem Recht gekommen sind“, erzählt der 48-Jährige aus Calden bei Kassel. Das habe ihn ermutigt, die Mehrkosten für ein Hörgerät nicht zu akzeptieren, sondern die strittige Angelegenheit in der VdK-Bezirksgeschäftsstelle Kassel einmal genauer unter die Lupe nehmen zu lassen. In erster Instanz war der VdK Kassel erfolgreich. Der Richter sah es als erwiesen an, dass das VdK-Mitglied das höherwertige Hörgerat zur Ausübung seines Berufs benötigt und aus diesem Grund nicht für die Mehrkosten über 2480 Euro aufkommen muss.
Doch gegen dieses Urteil legte die DRV Berufung ein. Dagegen ging Carsten Liedlich gemeinsam mit VdK-Berufungsjuristin Dr. Michaela Kröner vor – mit Erfolg. Vor dem Landessozialgericht in Darmstadt nahm die DRV die eingelegte Berufung zurück.
Carsten Liedlich arbeitet als Fertigungsplaner. Zu seinem Arbeitsalltag gehört es, in einer lauten Werkhalle mit Kolleginnen und Kollegen zu kommunizieren. Er bewegt sich in einer Geräuschkulisse, die von vielen sich überlagernden Tönen in unterschiedlichen Lautstärken geprägt ist. Für den 48-Jährigen sind die wechselnden Nebengeräusche problematisch. „Ich musste mich immer stark konzentrieren, um Gesprächen überhaupt folgen zu können“, sagt er. Kollegen hätten ihn dann darauf angesprochen, doch endlich mal zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt zu gehen. Der stellte ihm ein Rezept für Hörgeräte aus. Kostenträger ist in diesem Fall nicht die Krankenkasse, sondern die DRV, da die Hörgeräte eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind.
„Als ich beim Hörgeräteakustiker war und verschiedene Kassenmodelle ausprobiert habe, merkte ich, dass ich damit auf der Arbeit nicht klarkomme“, erklärt der Mann. Bei den Kassenmodellen musste die Lautstärke jedes Mal per Hand neu eingestellt werden. Bei den höherwertigen Geräten passt sich die Lautstärke hingegen automatisch an die Umgebung an.
Die DRV zweifelte zudem an, dass der Weg der Beantragung rechtens war. Demnach sollte Carsten Liedlich bereits einen Antrag auf Kostenübernahme für das teurere Gerät gestellt haben, ohne die Kassenmodelle vorab zu testen. Diese Rechtsauffassung konnte der VdK Darmstadt schlüssig widerlegen. Auch die Bezahlung erfolgte Monate später, sodass der reguläre Beschaffungsweg eingehalten wurde.
ikl
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Schlagworte Hörgerät
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