1. September 2020

Volle Erwerbsminderungsrente erkämpft

Fall des VdK Hessen-Thüringen fand bundesweit Beachtung

Das Bild zeigt ein Schachbrett
© Unsplash

Wer teilweise erwerbsgemindert ist, hat nur dann einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn er keine Aussicht auf eine Teilzeitarbeitsstelle hat. Die Rentenversicherung kann aber nicht verlangen, dass Betroffene bei ihrem Arbeitgeber Teilzeit beantragen. Dieses Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (Az: L5R226/18) war für den VdK Hessen-­Thüringen ein großer Erfolg und stieß bundesweit auf großes Inte­resse. Es stärkt die Rechte von Erwerbsminderungsrentnern.
Wenn Volker Henning auf die vergangenen acht Jahre zurückblickt, sagt er: „Es war ein schwerer Weg, aber es hat sich gelohnt.“ Mithilfe des VdK Hessen-Thüringen kam der 61-Jährige zu seinem Recht und bezieht heute volle Erwerbsminderungsrente.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen nahm Anfang dieses Jahres die eingelegte Revision gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts zurück. „Wahrscheinlich wollten sie keinen Präzedenzfall schaffen“, vermutet das VdK-Mitglied. Sein Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und wurde auf Fortbildungsveranstaltungen von Juristen diskutiert.

Teilweise Rente

Volker Henning wurde 2012 aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung arbeitsunfähig und erhielt zunächst Krankengeld, anschließend Arbeitslosengeld. Der Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis in Hessen beantragte eine Rente wegen Erwerbsminderung, da er nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten konnte. Die Rentenversicherung Hessen gewährte dem Bauzeichner allerdings lediglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie teilte dem Mann mit, dass er bei seinem Arbeitgeber seinen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit geltend machen muss.

Wie das Landessozialgericht (LSG) Darmstadt entschied, kann die Rentenversicherung dies nicht verlangen. Der 61-Jährige habe seine Mitwirkungspflichten nicht verletzt. Um einen Teilzeitarbeitsplatz zu erhalten, müssten Versicherte nicht aktiv gegen Dritte, hier den Arbeitgeber, vorgehen und schon gar nicht klagen. Dies sehe das Gesetz nicht vor und entspreche auch nicht Zielen und Zweck der rentenrechtlichen Regelungen.

Dagegen legte die Rentenversicherung Berufung ein. Ohne Erfolg: Denn der VdK Hessen-Thüringen konnte schlüssig darlegen, dass Volker Henning keine Aussicht auf einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz hat. „Eine Verschlossenheit des Arbeitsmarkts liegt nach jahrzehntelanger ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor, wenn weder der Rentenversicherungsträger noch die Agentur für Arbeit dem Versicherten innerhalb eines Jahres nach Rentenantragstellung einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten können“, so VdK-Juristin Dr. Michaela Kröner von der VdK-­Bezirksgeschäftsstelle Darmstadt. Zudem ergab die Ermittlung des Gerichts beim Arbeitgeber, dass dem VdK-Mitglied kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Dass Volker Henning eine Reduzierung der Arbeitszeit nicht beantragt hat, stehe dem Anspruch auf Vollzeitrente nicht entgegen. Im Hinblick auf die weiterhin ungünstige Arbeitsmarktlage, vor allem für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte, gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlung grundsätzlich als verschlossen.

Wegweisendes Urteil

Das langwierige Verfahren ist für Volker Henning damit zu einem guten Abschluss geführt worden. „Ohne den VdK hätte ich diese schwere Zeit nicht durchgestanden, weder gesundheitlich noch finanziell“, ist sich der 61-Jährige sicher. Er hofft, dass das Urteil künftig auch für andere Erwerbsminderungsrentner wegweisend sein wird.

Ines Klut

  • Vorteile
    Als Mitglied helfen wir Ihnen bei Problemen im Sozialrecht, setzen uns für Sie ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Politik. Auch ehrenamtlich können Sie aktiv werden. | weiter
  • Beitrittsformular anfordern
    Über unser sicheres Online-Formular können Sie Informationen zur VdK-Mitgliedschaft anfordern - unverbindlich und kostenlos. | weiter
  • So hilft der VdK
    Wir verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht. Wie wir das machen, zeigen wir hier am Beispiel echter Fälle aus der VdK-Rechtsberatung. | weiter
  • Rechtsberatung
    Sie benötigen Hilfe und Beratung im Sozialrecht, etwa zu Rente, Behinderung, Pflege oder Krankenversicherung? Wir beraten und helfen bei Anschreiben, Widersprüchen und Klageverfahren vor Gericht. | weiter
  • Rund um die Mitgliedschaft
    Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Mitgliedschaft: Wie kann ich Mitglied werden? Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag? Lohnt sich eine Mitgliedschaft? | weiter

VdK-Rechtsberatung

Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.

Mitgliedschaft
Das Bild zeigt eine Frau an einem Tablet, auf welchem die Beitrittserklärung zum VdK geöffnet ist.
Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK - dem mit mehr als 2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands. | weiter

Zu hohe Ausgaben?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.