Springen Sie direkt:
VdK Saarland ging in Widerspruch und erreichte für sein Mitglied eine bessere medizinische Versorgung
Wenn Patienten nicht die Medikamente bekommen, die ihnen helfen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Für ein VdK-Mitglied aus dem Saarland bestand sogar die Gefahr, zu erblinden. Das konnte der VdK Saarland mit seinem Widerspruch verhindern.
Karl Tobias leidet unter einer Augenkrankheit, dem Irvine-Gass-Syndrom. Dabei handelt es sich um Gefäßverschlüsse am Auge oder chronische Entzündungen der Augenhäute. Meist tritt dies nach einer Operation am Grauen Star (Katarakt) auf. So war es auch bei dem 65-jährigen Mann aus Püttlingen im Saarland. Nachdem er sich Ende 2018 einer Katarakt-Operation am linken Auge unterziehen musste, kam es zu Problemen. Konventionelle Medikamente schlugen nicht an, sodass die Behandlung mit dem Medikament Triamcinolon erforderlich war, um ein Erblinden zu verhindern. Dabei handelt es sich nicht um eine Tablette, sondern ein Implantat, das mittels Spritze injiziert wird. Karl Tobias ging in Vorleistung, weil sein Auge sonst Schaden genommen hätte.
Die Krankenkasse lehnte den Antrag auf Kostenübernahme für diese Behandlung jedoch ab. Ihre Begründung: Die Voraussetzungen einer Übernahme der Kosten seien nicht gegeben, da die beantragte Leistung vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nicht als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode anerkannt sei. In ganz besonderen Ausnahmefällen könne dennoch eine Kostenübernahme erfolgen.
Im Widerspruch des VdK Saarland wurde dargelegt, dass es sich bei Karl Tobias sehr wohl um einen solchen konkreten Ausnahmefall handelt. Begründung: Vorherige Behandlungsversuche mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten waren gescheitert. Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung stand nicht zur Verfügung. Zudem bestand nach der gewissenhaften fachlichen Einschätzung des behandelnden Facharztes eine konkrete Aussicht auf Heilung. Karl Tobias profitierte von der Einzelfallentscheidung seiner Krankenkasse.
„Meine Sehkraft hat sich deutlich verbessert. Ich sehe jetzt besser als je zuvor“, so das VdK-Mitglied aus dem Saarland. Er ist froh, den VdK an seiner Seite gehabt zu haben.
Ines Klut
Schlagworte So hilft der VdK | Augen
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/kostenuebernahme/79409/augenmedikament":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.