Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Pflegehilfsmittel

Hilfe für ein Kind: Kasse muss Kosten für Windeln übernehmen

Von: Sabine Kohls

Ein junges VdK-Mitglied ist wegen einer Krankheit auf Windeln angewiesen. Die Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Erst als sich der VdK einschaltete, zahlte sie die Produkte.

Das Bild zeigt einen Jungen im Kleinkindalter auf dem Arm seiner Mutter.
Der VdK hilft auch seinen jüngsten Mitgliedern. © imago images / Westend61

VdK-Mitglied Paul hat Pflegegrad 4

Der fünfjährige Paul (Name von der Redaktion geändert) ist Mitglied im VdK Bayern. Aufgrund eines Gendefekts hat er Pflegegrad 4 zuerkannt bekommen. Die notwendige Versorgung mit Windeln übernahm ab dem dritten Lebensjahr die Techniker Krankenkasse. Als der Bedarf an Windeln stieg, gab es Ärger. Erst als sich der VdK Lindau einschaltete, zahlte die Kasse die Inkontinenzprodukte komplett.

Kasse weigert sich, höhere Anzahl an Windeln zu liefern

Im Sommer 2018 bekam der kleine Junge ein neues Medikament, das starke Verstopfung verursachte. Er musste daher viel trinken und benötigte Einläufe. Die Zahl der im Monat erforderlichen Windeln stieg von 240 auf 300. Die Mutter reichte das dafür notwendige Rezept und ein ärztliches Attest bei der Krankenkasse ein. Doch die Kasse und der Windelversorger weigerten sich, die höhere Anzahl an Windeln zu liefern. Erst ein Widerspruch des VdK Lindau und ein weiteres medizinisches Attest, das die Notwendigkeit der Mehrversorgung bestätigte, führte zum Erfolg. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung) lenkte im Dezember 2018 ein.

Doch damit war es nicht getan. Ab dem Zeitpunkt habe der Windelversorger Probleme gemacht, berichtet die Mutter. Auf einmal wurde ein Aufpreis je Windel verlangt und ständig die Entscheidung des MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung angezweifelt. Im April 2019 habe der Windelversorger schließlich vorzeitig ein neues Rezept verlangt, so die Mutter. Ein Vorwand, um den Vertrag einseitig kündigen und damit die Lieferung an einen „Intensivnutzer“ einstellen zu können.

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Kasse lenkte erst ein, als der VdK einschritt

Die Kasse zahlt monatlich nur einen Pauschbetrag für die Inkontinenzversorgung. Andere, von der Kasse genehmigte Anbieter, hatten keine passenden Inkontinenzprodukte für Paul im Angebot. Die Kasse selbst zweifelte die benötigte Windelmenge erneut an. Pauls Eltern mussten daher die zusätzlichen Windeln auf eigene Rechnung kaufen. Erst ein nochmaliges Einschreiten des VdK Lindau in Verbindung mit einem weiteren ärztlichen Attest und einem Brief der Mutter an den Vorstand der Techniker Krankenkasse führten zum Erfolg.

Der bisherige Windelversorger liefert weiterhin die 240 Stück pro Monat. Die zusätzlichen 60 Windeln kommen nun von einem zweiten Lieferanten. Zudem erstattete die Krankenkasse der Familie die Kosten für die selbst gekauften Windeln.

Pauls Eltern sind froh, dass sie dieses mithilfe des VdK Lindau erreichen konnten, und möchten allen Betroffenen Mut machen, sich nicht abzufinden, sondern Hilfe beim VdK zu suchen.