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Die Krankenkasse brauchte vier Monate, um den Antrag von Mustafa B. (Name von der Redaktion geändert) auf einen Elektrorollstuhl zu prüfen – und lehnte dann ab. B. stand plötzlich ohne funktionierenden Rollstuhl da, weil in der Zwischenzeit die Gewährleistung für sein defektes Modell abgelaufen war. Der VdK Niedersachsen-Bremen setzte eine Übergangsversorgung durch und legte Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Doch erst ein Brief des VdK an den Krankenkassenvorstand half.
Mustafa B. ist ein Kämpfer. Als junger Mann hat er geboxt, Fußball gespielt, im Sport immer alles gegeben. Doch vor 20 Jahren begann sein rechtes Knie zu schmerzen. Es war ständig entzündet. Als das Gelenk 2007 zudem bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, erhielt er ein künstliches Knie.
Zahlreiche Operationen später geht es ihm allerdings nicht besser. Seit zehn Jahren sitzt der 58-Jährige im Rollstuhl und leidet unter chronischen Schmerzen.
Im vergangenen Jahr kam zu seiner Leidensgeschichte ein weiteres Kapitel hinzu. Seine Krankenkasse verweigerte ihm beharrlich die Weiterversorgung mit einem E-Rollstuhl. „Die haben mir immer wieder Steine in den Weg gelegt. Das hat mich nervlich sehr belastet“, sagt das VdK-Mitglied.
Was war passiert? B. hatte im Sommer 2022 einen Elektrorollstuhl beantragt. Der Gewährleistungszeitraum für seinen bisherigen Rollstuhl lief im Oktober ab. Bis dahin, dachte er, wird die Kasse den Antrag bearbeitet haben.
Doch das war ein Irrtum. Die Krankenkasse zog die Antragsprüfung mit vielen Nachfragen in die Länge – obwohl B. Atteste und eine Verordnung einreichte, die belegten, dass das beantragte Modell für ihn aus medizinischer Sicht notwendig ist. B. leidet sowohl in der Schulter als auch in den Händen an Arthrose. Deshalb sollte der Rollstuhl elektrisch verstellbar sein. Die Kostenrechnung für das Modell lag bei 15 000 Euro. Als die Kasse den Antrag im Dezember ablehnte, war sein bisheriger Rollstuhl kaputt und konnte nicht mehr repariert werden.
VdK-Rechtsberater Kai Pöpken stellte daraufhin einen Eilantrag beim Sozialgericht Oldenburg, weil sein Mandant ohne Rollstuhl das Haus nicht mehr verlassen konnte. Darunter litt er auch psychisch. Die Krankenkasse sah jedoch keine Eilbedürftigkeit und weigerte sich, die Kosten für einen Rollstuhl zu übernehmen. Als das Sozialgericht sie dazu verpflichtete, erhielt B. ein zehn Jahre altes Modell – und die Krankenkasse wollte weiterhin nicht zahlen. Pöpken legte dagegen Beschwerde beim Landessozialgericht ein und bekam Recht.
Die Kostenübernahme für den geliehenen E-Rollstuhl war geklärt, doch der eigentliche Antrag auf einen neuen E-Rollstuhl noch immer nicht. Der VdK legte also Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Als die Krankenkasse darauf nicht reagierte, schrieb Pöpken kurzerhand den Krankenkassenvorstand direkt an und setzte eine Frist, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Er teilte dem Vorstand mit, dass die Krankenkasse entgegen der Einschätzung des Medizinischen Dienstes und der Gerichte „mit fadenscheinigen und zum Teil widersprüchlichen Argumenten“ die Versorgung ablehne.
Dann die Überraschung: Nach einer guten Woche erhielt Mustafa B. die Bewilligung für die Versorgung mit dem beantragten Rollstuhl. Auch wenn sich die Lieferung verzögert, ist Mustafa B. heilfroh über das gute Ende: „Ich bin dem VdK dankbar, dass er an meiner Seite stand und mir geholfen hat, als es mir sehr schlecht ging.“
Jörg Ciszewski
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