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Helmut Gröger ist querschnittsgelähmt. Der Arzt verordnete ihm ein Niederflurbett, damit der 73-Jährige selbstständig in den Rollstuhl wechseln kann. Doch die Krankenkasse lehnte ab: Sie hatte eine falsche Diagnose zugrunde gelegt.
Das Ehepaar hatte es sich so schön erträumt: Endlich wandern, wann immer ihnen danach ist. Als Helmut Gröger mit 67 Jahren in Rente ging, freuten seine Frau und er sich auf die vor ihnen liegende freie Zeit. Jahrzehntelang hatte der heutige Wolfenbütteler im Bergbau gearbeitet, viele weitere Jahre als Angestellter bei einem sozialen Dienstleister. Während all der Zeit war er von ernsthaften Krankheiten verschont geblieben. Doch nun erkrankte erst seine Frau an Krebs. Als sie wieder gesund war, wurde bei ihm mit 71 Jahren ein unheilbarer Tumor am Rücken diagnostiziert.
Gröger ist heute querschnittsgelähmt. Er sitzt im Rollstuhl. Nach der ersten Operation vor anderthalb Jahren bildete sich ein Dekubitus am Steißbein. Die acht Zentimeter tiefe Wunde ist trotz zahlreicher Therapien bisher nicht ausgeheilt. Gut eine Stunde hält er es im Rollstuhl aus, danach muss er sich wegen starker Schmerzen wieder hinlegen.
Gröger ist ein positiver Mensch, auch in schwierigen Situationen. Aber vor allem jemand, dem seine Eigenständigkeit wichtig ist. Doch nun ging ohne seine Frau nichts mehr: „Der ständige Wechsel zwischen Bett und Rollstuhl war eine elende Prozedur“, erzählt Gröger am Telefon. Die Spezialmatratze ist wegen seines Dekubitus 18 Zentimeter dicker als eine herkömmliche. Ihr Innendruck wird elektronisch geregelt, um die Druckstelle optimal zu entlasten. Der Nachteil: Die Matratze erhöht das Bett.
Sein Arzt verschrieb ihm deshalb ein Niederflurbett, dessen Liegefläche sich auf eine Höhe von 20 bis 25 Zentimetern absenken lässt. Doch die Krankenkasse lehnte den Antrag auf das Bett ab – und zwar in der Rekordzeit von vier Tagen.
Das überraschte nicht nur Gröger, sondern auch den VdK in Braunschweig, an den er sich daraufhin wandte. VdK-Kreisgeschäftsführer Roman Stannarius sah sich die Akte genauer an und stellte fest: Weil Niederflurbetten normalerweise für Demenzerkrankte eingesetzt werden, um mögliche Stürze in der Nacht abzumildern, hatte Grögers Krankenkasse automatisch angenommen, dass auch er dement sei. Statt des Spezialbettes schlugen sie ihm daher vor, für die Nacht einfach Gitter an sein vorhandenes Bett zu montieren.
„Wie die darauf kamen, dass Herr Gröger dement ist, ist mir ein Rätsel“, so Roman Stannarius. Denn einen Eindruck vor Ort hatte sich niemand gemacht. Vor allem das hat Gröger geärgert. „Keiner schaut sich an, wie es mir geht, was ich kann und was nicht. Wie will die Kasse da eine sachgerechte Entscheidung treffen, die mir hilft?“
Stannarius stellte in seinem Widerspruch an die Krankenkasse klar, worum es tatsächlich geht: nicht um Demenz, sondern um den Ausgleich der Höhendifferenz zwischen Rollstuhl und Bett, um selbstständig hin und her wechseln zu können. Das leuchtete auch der Krankenkasse ein, und sie bewilligte endlich das Spezialbett.
Für Helmut Gröger und seine Frau bedeutet das Bett eine große Erleichterung. „Endlich muss meine Frau nicht mehr ständig in meiner Nähe sein, wenn ich mich hinlegen oder aufstehen will.“ Er sei sehr froh, dass sie beide Mitglied im VdK geworden seien. „Sonst hätte ich heute noch kein Niederflurbett.“
Inzwischen hat Gröger eine neue Dekubitustherapie begonnen. Eine Art Pumpe säubert die Wunde. Er hofft, dass sie jetzt endlich heilt. Es ist die Voraussetzung dafür, dass er seine Physio- und Ergotherapie fortsetzen kann, um wieder mobiler zu werden.
Mehr als 170 der insgesamt 222 Harzer Wandernadeln haben seine Frau und er vor der Erkrankung erwandert. Wenn es Helmut Gröger wieder besser geht, wollen beide erneut losziehen. Ein Aktiv- und ein Elektrorollstuhl stehen bereit.
Sabine Kohls
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Schlagworte Niederflurbett | Hilfsmittel | Kostenübernahme | Sozialrecht | Dekubitus | Querschnittslähmung
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