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Eine altersbedingte Makuladegeneration kann zur Erblindung führen. Auch Jürgen Wolfarth kann nur noch stark eingeschränkt sehen. Mithilfe des VdK hat der 84-Jährige aus dem bayerischen Kitzingen eine spezielle Vorlesekamera für die Brille erstritten. Das Hilfsmittel nutzt er täglich.
2012 wurde bei Wolfarth die Erkrankung entdeckt. „Ich habe alles unscharf gesehen. Erst dachte ich, ich bräuchte eine neue Brille. Doch der Arzt hat mir gesagt, dass eine Brille bei mir nichts mehr bringt“, erinnert er sich. Für den ehemaligen Berufsfotografen war die Diagnose ein harter Schlag. Um die Zerstörung der Netzhaut zu verlangsamen, wird Wolfarth seither regelmäßig in einer Fachklinik behandelt. Dennoch hat sein linkes Auge nur zehn Prozent und das rechte Auge sogar nur noch fünf Prozent Sehkraft.
Der Rentner lebt seit dem Tod seiner Frau vor fünf Jahren allein und versorgt sich weitgehend selbst. Um täglich Zeitung und andere Texte zu lesen, nutzte er anfangs noch ein digitales Lesegerät. „Das funktioniert aber nur, wenn ich die Buchstaben auf zwei Zentimeter vergrößere, meine alte Lesebrille aufsetze und mich im Abstand von 15 Zentimetern vor den Bildschirm setze“, schildert er.
Im Herbst 2019 riet ihm eine Augenärztin der Fachklinik, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, um seinen Schwerbehindertenausweis auf 100 Grad der Behinderung (GdB) hochstufen zu lassen. Außerdem empfahl sie ihm eine tragbare Sehhilfe, um seinen Alltag zu erleichtern. Das Gerät enthält eine intelligente Kamera, die den Fingerzeig oder die Blickrichtung des Nutzers registriert und den vorliegenden Text dann vorliest. Der etwa sechs Zentimeter lange Kasten, der an einem Brillenbügel befestigt ist, wurde speziell für schwer sehbehinderte und blinde Menschen entwickelt.
Wolfarth ließ sich das über 3000 Euro teure Gerät vorführen und war begeistert: „Das war genau das, was ich für meinen Alltag brauche.“ Mit dem Prospekt unterm Arm suchte er die Geschäftsstelle seiner Krankenkasse auf, um zu erfahren, wie er den Antrag stellen soll. Noch bevor er das tun konnte, erreichte ihn schon eine erste Ablehnung der DAK. Wolfarth ließ sich nicht entmutigen und reichte den Antrag zusammen mit einem Rezept seines Arztes ein. Wieder lehnte die DAK ab mit der Begründung, das Hilfsmittel könne nur für blinde Menschen bewilligt werden. Es bestehe keine zwingende Notwendigkeit für die Anschaffung dieses Geräts. Der 84-Jährige solle doch weiterhin sein altes digitales Lesegerät nutzen. Daraufhin schaltete Wolfarth den VdK Kitzingen ein.
„Wir haben am 11. Februar 2020 Widerspruch eingelegt“, berichtet Kreisgeschäftsführer Peter Fersch. „Die DAK hat auf ihrer Ablehnung beharrt und geschrieben, der Fall sei geprüft worden, und sie sehe keine Möglichkeit, das Gerät zu bewilligen.“ Am 20. Mai wurde diese Entscheidung in einem weiteren Brief nochmals bekräftigt. Wolfarth besorgte sich daraufhin bei seinem Augenarzt ein Attest, welches bescheinigte, dass das Gerät zum Erhalt seiner Selbstständigkeit beitragen würde.
Noch bevor die VdK-Mitarbeiter das Attest losschicken konnten, wurde das Lesegerät bewilligt. „Plötzlich ging alles sehr schnell“, sagt Fersch. „Vermutlich hat die DAK gemerkt, dass wir nicht klein beigeben werden.“ Auch Wolfarth hatte sich auf einen langen Streit eingestellt:„Wenn sie sechsmal abgelehnt hätten, hätten wir sechsmal Widerspruch eingelegt.“
Seit Herbst 2020 nutzt der Kitzinger mit großer Begeisterung die Vorlesekamera. „Sie gehört zu meinem Alltag.“ Täglich liest er Zeitung. Auch Kochrezepte und Bedienungsanleitungen kann das Gerät entziffern. Aus eigener Tasche hat Wolfarth einen zusätzlichen Akku gekauft. „Die Krankenkassen versuchen, die Menschen mürbe zu machen“, sagt er. „Sie rechnen damit, dass man nicht die Energie hat, für ein Hilfsmittel zu kämpfen.“ In seinem Fall hat sich dieser Einsatz voll gelohnt.
Annette Liebmann
Schlagworte Vorlesebrille | Grad der Behinderung | Widerspruch | So hilft der VdK | Hilfsmittel | Krankenkasse
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