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Ein Pflegegrad wird erhöht, wenn der bisherige Pflegegrad nicht mehr ausreichend ist. Das wollte auch Lea Müller (Name von der Redaktion geändert) erreichen. Zunächst aber erfolglos. Erst mit Hilfe des VdK Bayern erhielt sie die ihr zustehenden Leistungen der Pflegekasse.
Lea Müller aus der Oberpfalz ist seit mehr als zehn Jahren Mitglied beim VdK und hat Pflegegrad 1. Nachdem sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, beantragt die heute 69-Jährige eine Erhöhung des Pflegegrads im Jahr 2020 – zunächst ohne Erfolg. Unter Vorlage ärztlicher Unterlagen stellt sie im Dezember 2020 nochmals einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads. Die zuständige Pflegekasse lehnt diesen auf der Grundlage des vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellten Gutachtens erneut ab.
Erst als sich die Oberpfälzerin an den VdK wendet und um Unterstützung im Widerspruchsverfahren bittet, kommt es zu einem guten Ergebnis: Die zuständige Sozialrechtsberaterin Kerstin Hacker vom VdK-Kreisverband Cham bespricht das Gutachten in allen relevanten Punkten mit dem VdK-Mitglied. Bei Durchsicht des Gutachtens fällt auch auf, dass das mit Antragstellung vorgelegte ärztliche Attest im Gutachten nicht erwähnt und aufgeführt wurde, und folglich auch keine Beachtung fand.
In Absprache mit dem Mitglied wird die Gewährung von Leistungen mindestens nach Pflegegrad 2 beantragt. Die Situation und der Hilfebedarf werden im Widerspruchsschriftsatz dargelegt und das ärztliche Attest nochmals unterstützend beigefügt. Das Ergebnis: Ab Antragstellung Dezember 2020 wird von der Pflegekasse sogar ein Pflegegrad 3 anerkannt.
Petra J. Huschke
Schlagworte So hilft der VdK | Pflegegrad
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